Steuer-Sonderausgaben leicht erklärt
Steuererklärung machen – klingt erst mal so spannend wie die Bedienungsanleitung für eine Waschmaschine. Aber wusstest du, dass du mit den richtigen Sonderausgaben ordentlich Geld sparen kannst?

Stell dir vor, du bekommst eine schöne Erstattung vom Finanzamt! Das Geld könntest du für deinen nächsten Urlaub nutzen oder in ein neues Hobby investieren. Mit unseren Tipps und Tricks zur optimalen Nutzung der Sonderausgaben muss das kein Traum bleiben.
Sonderausgaben sind ein wichtiger Punkt in jeder Steuererklärung, der oft weniger Beachtung findet als andere steuerliche Themen. Dabei bieten sie eine Möglichkeit zur Senkung deiner Steuerlast! Sonderausgaben umfassen eine Vielzahl von Zahlungen und Ausgaben, die in deiner Steuererklärung absetzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Versicherungen, bestimmte Bildungskosten und Spenden an gemeinnützige Organisationen. Indem du dir dieser Abzugsmöglichkeiten bewusst bist und sie geschickt nutzt, kannst du effektiv deine Steuerlast mindern.
Also: Warte nicht länger! Hol dir jetzt unsere umfassende Anleitung zu Sonderausgaben und entdecke alle Möglichkeiten, deine Steuererklärung zu optimieren.
Was sind Sonderausgaben und warum sind sie wichtig?
Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die du von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst – darunter Kosten für Krankenversicherungen, Spenden oder Ausbildungskosten. Diese Abzüge mindern dein zu versteuerndes Einkommen und können deine Steuerlast so erheblich senken.
Wenn du regelmäßig für deine Altersvorsorge sparst oder Spenden tätigst, kannst du diese Beträge angeben und so von einem niedrigeren Steuerbetrag profitieren. Der gezielte Blick auf deine Ausgaben kann sich also nicht nur lohnen, sondern deine finanzielle Situation nachhaltig verbessern.
Welche Arten von Sonderausgaben gibt es?
Sonderausgaben lassen sich grob in folgende Bereiche unterteilen:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Diese sind grundsätzlich voll absetzbar, insbesondere bei gesetzlich Versicherten.
Altersvorsorgeaufwendungen: Zahlungen in gesetzliche oder private Rentenversicherungen sind abzugsfähig, meist mit Höchstgrenzen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an gemeinnützige Organisationen oder anerkannte Vereine, sind mit entsprechenden Nachweisen abzugsfähig.
Kosten für Aus- und Weiterbildung: je nach Bildungsform als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar.
Kirchensteuer: Vollständig absetzbar für Mitglieder kirchensteuerpflichtiger Religionsgemeinschaften.
Kinderbetreuungskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig, z. B. für Kita oder Tagesmutter.
Unser Tipp: Sammle und dokumentiere alle Belege sorgfältig – so kannst du die Ausgaben im Rahmen deiner Steuererklärung optimal belegen.
Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen: Deine finanziellen Helden im Steuerdschungel
Vorsorgeaufwendungen sind ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung und können deine steuerliche Belastung mindern. Hinter dem Begriff der Vorsorgeaufwendungen verbergen sich dabei die Kosten für verschiedene Versicherungen rund um Alter, das Risiko der Berufsunfähigkeit oder andere Lebensrisiken.
1. Arten von Vorsorgeaufwendungen:
Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Beiträge zu privaten Rentenversicherungen.
Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zu Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
2. Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen:
Die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ist je nach Art der Aufwendungen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich können alle Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben und teilweise als Werbungskosten berücksichtigt werden.
3. Sonderausgaben:
Die meisten Vorsorgeaufwendungen werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Dabei gelten folgende Höchstbeträge und Besonderheiten:
Basis-Kranken- und Pflegeversicherung: Diese Beiträge sind in voller Höhe absetzbar.
Altersvorsorgeaufwendungen (gesetzliche oder private Rentenversicherung): Hier gilt 2025 ein Höchstbetrag 29.344 Euro für Ledige beziehungsweise 58.688 Euro für Verheiratete.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Arbeitslosenversicherung sowie Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen fallen unter den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag liegt hier bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und bei 2.800 Euro für Selbstständige.
Riester-Rente: Förderung & Steuerbonus kombinieren
Beiträge zur Riester-Rente haben eine besondere steuerliche Behandlung und können sich positiv auf deine Steuerlast auswirken. So gehts:
Deine Beiträge:
Sonderausgabenabzug: Die Beiträge, die du in eine Riester-Rente einzahlst, kannst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Riester-Beiträge liegt bei 2.100 Euro pro Jahr (inklusive der staatlichen Zulagen, die du erhältst). Diese Beiträge werden direkt von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich dein zu versteuerndes Einkommen und somit deine Steuerlast vermindert.
Staatliche Zulagen:
Grundzulage: Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen erhältst du staatliche Zulagen für deine Riester-Rente. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr.
Kinderzulage: Wenn du Kinder hast, erhältst du für jedes kindergeldberechtigte Kind eine zusätzliche Kinderzulage. Diese beträgt 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden
Investiere in dich selbst und spare Steuern
Bildungskosten sind nicht nur eine Investition in deine Zukunft, sondern können auch dabei helfen, Steuern zu sparen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es aber nicht! Wenn du in deine Weiterbildung investierst, kannst du diese Ausgaben als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Einen Teil der Kosten bekommst du also zurück.
Bildungskosten werden zwei Hauptkategorien, wobei jede ihre eigenen steuerlichen Abzugsregeln hat: Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Möglichkeit und Höhe des steuerlichen Abzugs hängen von der Art der Bildungsmaßnahme ab.
1. Erstausbildung und Erststudium
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium kannst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Hierbei gibt es allerdings eine Höchstgrenze:
Höchstbetrag: Du kannst bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.
Beispiele für absetzbare Ausgaben:
Studiengebühren
Ausgaben für Fachliteratur
Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Laptop oder Schreibmaterial)
2. Fort- und Weiterbildung (Zweitstudium, berufliche Weiterbildung)
Kosten für eine weitere Berufsausbildung oder ein Zweitstudium, das beruflich begründet ist, kannst du als Werbungskosten angeben. Hier gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze, das heißt, alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung oder dem Zweitstudium stehen und nachweisbar sind, können abgesetzt werden.
Beispiele für absetzbare Ausgaben:
Studiengebühren oder Kursgebühren
Fahrtkosten zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen
Übernachtungskosten bei auswärtigen Veranstaltungen
Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel
Verpflegungskosten bei längeren Abwesenheiten (mehrere Tage)
Wichtiger: Um die Werbungskosten geltend zu machen, musst du nachweisen, dass die Bildungsmaßnahme in einem engen Zusammenhang zu deinem derzeitigen oder zukünftigen Beruf steht. Außerdem musst du alle Belege und Quittungen sorgfältig aufzubewahren und bei der Steuererklärung mitzuschicken!
Spenden & Mitgliedsbeiträge: Gutes tun und sparen
Spenden und Beiträge, die du an gemeinnützige Organisationen zählst, sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent deiner Einkünfte absetzbar.
Absetzbar sind:
Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen
Beiträge an anerkannte gemeinnützige Vereine (Sport, Musik, Bildung)
Nicht absetzbar sind:
Freizeitvereine ohne Gemeinnützigkeit (z. B. Karnevalsvereine)
Beiträge an Parteien oder Berufsverbände (hier gelten andere Regelungen)
Wichtig: Du benötigst eine Spendenquittung! Nur bei Beträgen bis 300 Euro reicht oft ein Kontoauszug.
Die berühmten Kirchensteuer: Ein Beitrag mit Steuerbonus
Als Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft kannst du gezahlte Kirchensteuer vollständig von der Steuer absetzen. Die Kirchensteuer wird automatisch von deinem Lohn einbehalten (je nach Bundesland in Höhe von 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer) und in der Steuererklärung berücksichtigt – idealerweise durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Beachte aber: Der Steuervorteil gleicht nicht die gesamte gezahlte Kirchensteuer aus, sondern mindert lediglich deine Steuerlast. Es handelt sich also um eine teilweise Entlastung, nicht um eine vollständige Rückerstattung.
Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner als Sonderausgaben?
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgezogen werden – bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro jährlich. Voraussetzung ist unter anderem allerdings, dass der Ex die erhaltenen Leistungen in seiner Steuererklärung als sonstige Einkünfte angibt. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners können geltend gemacht werden.
Was ist mit Kinderbetreuungskosten?
Kinderbetreuungskosten gehören ebenfalls zu den Sonderausgaben. Du kannst zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr, steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für Kindertagesstätten, Tagesmütter oder Babysitter – sofern die Leistungen nicht bar bezahlt wurden und du eine Rechnung vorweisen hast. Wichtig: Die Kinder müssen unter 14 Jahre alt sein!
So setzt du Schulgeld für Privatschulen ab
Wenn dein Kind eine anerkannte Privatschule besucht, kannst du 30 Prozent des Schulgeldes, maximal 5.000 Euro im Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Der Abzug gilt nur für den reinen Schulbetrieb, nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Nachhilfe. Voraussetzung ist, dass die Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Land liegt und eine ordnungsgemäße Bescheinigung über das gezahlte Schulgeld vorliegt.
Denkmalgeschützte Immobilie absetzen?
Auch wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, kann profitieren: Sanierungskosten lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Für Selbstnutzer gilt: bis zu 9 Prozent der Kosten pro Jahr über zehn Jahre sind als Sonderausgaben absetzbar. Voraussetzung ist allerdings eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Für vermietete Immobilien gelten andere Regelungen – hier erfolgt der Abzug als Absetzung für Abnutzung (AfA) über einen längeren Zeitraum.
So dokumentierst du deine Sonderausgaben richtig
Damit du deine Sonderausgaben auch wirklich vom Finanzamt anerkannt bekommst, ist eine ordentliche Dokumentation das A und O. Sammle im Laufe des Jahres alle relevanten Belege – dazu gehören zum Beispiel:
Quittungen für Spenden
Beitragsnachweise von Versicherungen
Rechnungen für Fortbildungskosten
Am besten legst du dir einen digitalen oder analogen Ordner an, in dem du alles systematisch abheftest oder einscannst.
Wo musst du Sonderausgaben bei der Steuererklärung eintragen?
Sonderausgaben gibst du in der Anlage Sonderausgaben deiner Einkommensteuererklärung an. Viele Positionen wie Beiträge zur Krankenversicherung oder zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt – dennoch solltest du sie kontrollieren und eventuell ergänzen. Spenden, Ausbildungskosten oder Kirchensteuer trägst du manuell ein. Eine gute Steuersoftware hilft dir bei dieser Aufgabe.
Tipps für die optimale Nutzung von Sonderausgaben in der Steuererklärung
Nutze den Jahresbeginn, um deine Sonderausgaben frühzeitig zu planen. Wer schon im Januar damit beginnt, gezielt Belege zu sammeln und potenzielle Abzugsmöglichkeiten im Blick zu behalten, erspart sich viel Stress bei der Steuererklärung.
Hier sind einige Tipps, wie du das Beste aus deinen Sonderausgaben herausholst:
Informiert bleiben: Prüfe regelmäßig, ob sich steuerliche Regelungen ändern – z. B. Höchstbeträge oder Voraussetzungen.
Ausgaben bündeln: Plane größere Ausgaben wie Spenden oder Fortbildungen gezielt im gleichen Kalenderjahr, um die Abzugsgrenzen optimal zu nutzen.
Steuer-Software verwenden: Viele Programme schlagen automatisch absetzbare Posten vor und helfen dir, den Überblick zu behalten.
Frühzeitig planen: Belege und Ausgaben schon ab Jahresbeginn sammeln. Wer
Belegorganisation verbessern: Nutze digitale Tools oder Apps, um Belege sofort zu erfassen. Das erleichtert die Zuordnung zur Steuererklärung und verhindert Verluste.
Abschließende Überprüfung: Prüfe vor dem Absenden der Steuererklärung, ob du alle Sonderausgaben berücksichtigt hast – manchmal steckt der Teufel im Detail.
Häufige Fehler bei Sonderausgaben und wie du sie vermeidest
Ein häufiger Fehler rund um Sonderausgaben ist das Vergessen von Belegen oder das zu späte Sammeln. Viele geben nur die offensichtlichen Kosten an – wie Versicherungen – und übersehen kleinere, aber dennoch absetzbare Beträge wie:
Schulbücher
Kirchensteuer
Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine
Auch formale Fehler führen oft zu Problemen – etwa eine fehlende IBAN bei Spenden oder eine unvollständige Angabe in der Steuererklärung.
So vermeidest du diese Stolperfallen:
Erstelle zu Jahresbeginn eine Checkliste absetzbarer Ausgaben
Bewahre alle relevanten Belege auf
Lies die Hinweise der Steuer-Software aufmerksam durch
Lass dir immer eine korrekte Spendenquittung ausstellen
Vermeide fehlende Belege
Achte auch auf kleine Beträge (z. B. Schulbücher, Kirchensteuer)
Vermeide die falsche Zuordnung von Ausgaben (z. B. Werbungskosten statt Sonderausgaben)
Versäumt keine Fristen zur Abgabe der Steuererklärung
Je strukturierter du vorgehst, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass du Geld verschenkst. Außerdem können Fehler in der Steuererklärung nicht nur deine Erstattung verringern, sondern auch zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Mach das Beste aus deinen Sonderausgaben!
Sonderausgaben sind mehr als nur ein trockener Steuerbegriff – sie sind deine Chance, Geld zu sparen und gleichzeitig in sinnvolle Dinge zu investieren. Ob Spenden, Vorsorge oder Weiterbildung: Wer sich ein wenig Zeit nimmt, seine Ausgaben zu dokumentieren und gezielt in der Steuererklärung anzugeben, wird mit einer spürbaren Steuerersparnis belohnt.
Mach dir den Prozess so einfach wie möglich:
Belege sammeln und gut sortieren
Digitale Tools und Checklisten nutzen
Frühzeitig planen und gezielt investieren
So verwandelst du deine Steuererklärung von einer lästigen Pflicht in eine clevere Finanz-Strategie.