Die kostenlose SCHUFA-Auskunft
So bekommst Du sie & das steht drin
Jeder Bürger kann die SCHUFA-Auskunft kostenlos mehrmals im Jahr in angemessenen Abständen anfordern. Dies legt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest. In dieser sogenannten Selbstauskunft kann eingesehen werden, welche Daten über Dich gespeichert wurden, wer Informationen über Dich eingefordert hat und wie Dein Score momentan gewichtet ist.
Wozu Du eine SCHUFA-Auskunft brauchst
Um sicherzustellen, dass ein Kunde seinen Zahlungsaufforderungen zuverlässig nachkommen kann, fordern Firmen, Banken und Händler, aber auch Vermieter oder Arbeitgeber eine SCHUFA-Auskunft über die zukünftigen Kunden oder Schuldner ein. Diese soll als eine Absicherung gelten, um ungefähr einschätzen zu können, ob der Kunde in der Lage ist, seinen Zahlungen nachzukommen oder nicht.
Während Firmen bei Vertragsabwicklungen selbstständig eine Auskunft über Dich einholen, solltest auch Du selbst Dich regelmäßig um Deine SCHUFA-Auskunft kostenlos mindestens einmal jährlich bemühen. So hast Du die Kontrolle über Daten, die über Dich gespeichert wurden und kannst diese im Zweifelsfall korrigieren lassen.
Bekommst Du eine SCHUFA-Auskunft kostenlos für den Vermieter?
Genau genommen ist ein potenzieller Mieter gar nicht dazu verpflichtet, eine SCHUFA-Auskunft einzureichen. Viele Vermieter bestehen allerdings darauf und so kommt man bei dem bestehenden Wohnungsdruck nicht drum herum. Obwohl es sehr verlockend sein mag, seine SCHUFA-Auskunft kostenlos einzufordern und diese dann einzureichen, ist davon abzuraten. In der Selbstauskunft sind private Daten gespeichert, die nur Dich etwas angehen. Welche das sind, erfährst Du in unserem Artikel über die SCHUFA Auskunft (hier).
Brauchst Du eine SCHUFA-Auskunft für den Vermieter, wähle die kostenpflichtige Version. Mit der offiziellen SCHUFA-Auskunft, für die man 29,95€ zahlen muss, erhältst Du eine Eigenauskunft, die Dir einen umfangreichen Überblick über Deine Daten gibt, Dir den Scorewert verrät und ein Dokument zur Weitergabe an Dritte zur Verfügung stellt. Nur dieses ist für den Vermieter bestimmt und gibt nur die für den Vermieter relevanten Informationen an.