Was ist eine Mieterselbstauskunft? Tipps, Hinweise und eine Vorlage

Wer eine Wohnung anmieten will, muss dem künftigen Vermieter eine sogenannte Mieterselbstauskunft geben. Was das ist, welchen Zweck sie hat und welche Informationen in einer Mieterselbstauskunft abgefragt werden dürfen, erklären wir dir in diesem Artikel.

Julia Ptock
Mieterselbstauskunft, der Weg zum Hausschlüssel

Ein Tipp vorweg: Es ist sinnvoll, die Mieterselbstauskunft schon beim Besichtigungstermin mitzubringen. Das schafft gleich eine Vertrauensbasis und macht einen guten ersten Eindruck. Allerdings solltest du sie nur dann zeigen, wenn du auch Interesse an der Wohnung hast.

Übrigens: Neben einer Mieterselbstauskunft werden vom Mieter oft Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangt. Die bonify Mieterauskunft ist ein 3-in-1-Dokument, das alle wichtigen Daten enthält, die ein Vermieter gern von dir sehen möchte. Nachweis der Mietzahlungen, Einkommensnachweise und persönliche Daten in einem Dokument!

 Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Bei einer Mieterselbstauskunft handelt es sich um einen Fragebogen, den potenzielle Mieter ausfüllen, unterschrieben und dem künftigen Vermieter abgeben. Diese Selbstauskunft gibt dem Vermieter die für ihn wichtigsten Informationen über den Mietinteressenten. Genauer über seine private, familiäre und finanzielle Situation.

Es werden unter anderem Angaben zur Person, zu den Einkommensverhältnissen und zum vorherigen Mietverhältnis abgefragt. Des Weiteren lässt sich der Vermieter oft auch das Recht einräumen, eine Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei wie der Schufa anzufragen - das ist die sogenannte Schufa-Klausel. Eine Wohnung trotz negativer Schufa zu bekommen gestaltet sich oft schwierig.

 Wofür wird die Mieterselbstauskunft benötigt?

Mithilfe der Mieterselbstauskunft versucht der Vermieter sich ein Bild von einem potenziellen Neumieter zu machen. Das hilft ihm dabei, einen geeigneten Mieter für die Immobilie (Haus oder Wohnung) zu finden.

Das ist aus mehreren Gründen wichtig: Zum einen kann er so darauf achten, dass der neue Mieter gut in die bereits bestehende Hausgemeinschaft passt und zum anderen kann sich der Vermieter durch die enthaltenen eidesstattlichen Erklärungen rechtlich absichern. Des Weiteren kann er durch die Informationen über das Einkommen auch die Bonität des potenziellen Neumieters und mit den Angaben zum vorherigen Mietverhältnis die Zahlungsmoral einschätzen. So kann der Vermieter beurteilen, ob du dir die Wohnung leisten kannst und ob du den Mietzahlungen auch pünktlich nachkommen wirst.

Du siehst, es existiert ein berechtigtes Interesse des Vermieters, mietrelevante Informationen von dir als potenziellen Neumieter zu erfragen. Auch wenn er keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft hat, darf er dir Fragen stellen, die sich direkt auf das Mietverhältnis beziehen. Ob du sie beantworten möchtest, liegt allerdings bei dir.

 Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?

Grundlegend gilt, dass ein Vermieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf hat, vom Mieter eine Selbstauskunft zu verlangen bzw. zu bekommen. Oder anders ausgedrückt: Mieter sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben. Auf der anderen Seite ist ein Vermieter aber auch nicht dazu verpflichtet, Mietinteressenten, die keine Auskunft über sich selbst abgeben wollen, die Wohnung zu vermieten.

In der Praxis ist es mittlerweile gang und gäbe eine Mieterselbstauskunft abzugeben. Allerdings darf der Vermieter nur bestimmte Informationen stellen - welche das sind, hängt auch davon ab, ob der potenzielle Neumieter die Wohnung schon besichtigt und sein Mietinteresse bekundet hat.

 Zulässige Fragen vor der Wohnungsbesichtigung

Wenn es darum geht, einen Besichtigungstermin für die Wohnung zu vereinbaren, darf der Vermieter nur die Daten abfragen, die erforderlich sind, um den Termin auszumachen. Das sind meist Name und Vorname sowie Daten zur Erreichbarkeit, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Nur an diesen Daten hat der Vermieter zu diesem Zeitpunkt ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). 

Sollte es sich um eine Vermietung im sozialen Wohnungsbau handeln, hat der Vermieter natürlich berechtigtes Interesse nach dem Wohnungsberechtigungsschein zu fragen – auch schon bei der Besichtigung.

 Zulässige Fragen bei bekundetem Mietinteresse

Wenn die Besichtigung gut verlaufen ist und der potenzielle Neumieter sein Interesse an der Anmietung der Wohnung bekundet hat, kann der Vermieter weitere Daten abfragen - beispielsweise durch eine Mieterselbstauskunft. Diese Daten dürfen mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erhoben und verarbeitet werden, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind. 

In der Praxis kommt es vor, dass Vermieter bereits vor oder direkt bei der Besichtigung eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft sehen wollen. Besonder in Gegenden, in denen der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Auch wenn das rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, sieht die gelebte Praxis so aus.

Übrigens: Der Nachweis zu den Einkommensverhältnissen sowie die Bonitätsauskunft dürfen vom Vermieter eigentlich erst gefordert werden, wenn er sich für einen Mietinteressenten entschieden hat. Allerdings hat es sich auch hier eingebürgert, dass potenzielle Neumieter diese Unterlagen bereits bei der Wohnungsbesichtigung oder sobald sie ihr Mietinteresse bekundet haben, abgeben. 

 Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, bis sie für den Erhebungszweck nicht mehr erforderlich sind. Für das Thema Mieten bedeutet das Folgendes: Die Daten der ausgeschiedenen Mietinteressenten sind in der Regel zu löschen, sobald der Mietvertrag mit einem Mitbewerber eingegangen wurde. 

Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine solche kann gegeben sein, wenn der Vermieter befürchten muss, von nicht berücksichtigten Bewerbern verklagt zu werden. In so einer Situation dürfen die Daten länger gespeichert werden. Und zwar so lang, wie Auseinandersetzungen anstehen oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.

Eine weitere Ausnahme kann gegeben sein, soweit die Einwilligung der Mietinteressenten dazu vorliegt, um die Daten in einen sogenannten "Mietinteressentenpool" aufzunehmen.

 Welche Fragen in der Mieterselbstauskunft sind erlaubt, welche nicht?

Wie am Anfang des Textes kurz erwähnt, werden in der Mieterselbstauskunft unterschiedliche Informationen und Daten abgefragt. Wichtig: Vermieter dürfen nicht alles fragen, was sie wollen. Vereinfacht gesagt, darf er nur solche Fragen stellen, die das Mietverhältnis in irgendeiner Form betreffen könnten. Nachfolgend erklären wir, welche Fragen erlaubt sind und welche nicht. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Folgen falsche Angaben des Mieters haben können. 

 Diese Fragen sind erlaubt

Die Mieterselbstauskunft darf nur Fragen umfassen, die mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehen. Ist eine Frage des Vermieters zulässig, ist der Mieter verpflichtet, diese der Wahrheit entsprechend zu beantworten. 

Zulässige Fragen sind Fragen: 

zur Identität des Mieters (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum)

zum Familienstand

zur Anzahl der Personen die zum Haushalt gehören

zum Alter der Personen im Haushalt

zur finanziellen Situation

zum Beruf, zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber 

zum Monatsnettoeinkommen sowie entsprechende Gehaltsabrechnungen

nach Haustieren, soweit deren Haltung untersagt werden darf

zur Notwendigkeit der Unterstützung des Sozialamtes, um die Miete aufbringen zu können

zu Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bzw. zu einer Vermögensauskunft (die Frage muss sich jedoch auf die letzten drei Jahre beschränken)

zu Pfändung des Arbeitseinkommens sowie zu sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

zu Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen

zu Vorstrafen, aber nur, wenn die Vorstrafe im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis steht

zur beabsichtigten Nutzung der Wohnung zu gewerblichen Zwecken

Wenn dir der Vermieter im Rahmen der Mieterselbstauskunft eine zulässige Frage stellt, hast du zwei Möglichkeiten: 

Du kannst die Frage beantworten oder nicht (offenlassen).

Wenn du die Frage beantwortest, musst du sie wahrheitsgetreu beantworten. 

Wenn du dich dazu entschließt, die Frage nicht zu beantworten - dazu hast du nämlich immer das Recht - empfehlen wir dir, die entsprechende Spalte in der Selbstauskunft nicht mit einem Querstrich zu versehen, sondern einfach leer zu lassen. Hintergrund: Ein Querstrich wird im Geschäftsverkehr als Verneinung einer Frage verstanden. 

 Diese Fragen sind nicht erlaubt

Da der Vermieter nur Fragen stellen darf, die für das Mietverhältnis relevant sind, sind logischerweise Fragen, die damit nicht Zusammenhang stehen, nicht zulässig. Solche Fragen müssen nicht beantwortet werden. Genaugenommen müssen sie auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das bedeutet, dass Mietern hier ein Recht zur Lüge zugestanden wird. 

Unzulässige sind Fragen: 

nach der Personalausweis- bzw. Passnummer (Vermietern wird jedoch empfohlen, sich den Ausweis vorlegen zu lassen)

zu Einkommensverhältnisse von Angehörigen, außer, sie sind Mitmieter oder Bürge

zu früheren Mietverhältnissen, insbesondere zum Grund für dessen Beendigung sowie zur Person und Anschrift des früheren Vermieters

zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

zum Aufenthaltsstatus

zu Vorstrafen, es sei denn, die Vorstrafe steht im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis

zu Ermittlungsverfahren 

zu rechtlicher Betreuung

zu Krankheit oder Behinderung

zu Schwangerschaft

zur Familienplanung und Kinderwunsch

zur Religionszugehörigkeit

zur Rasse und Hautfarbe

zur Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Mieterverein

Rauchgewohnheiten, da das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört 

zu sexuellen Neigungen

zu Hobbys und Musikgeschmack

Diese Fragen sollte der Vermieter nicht stellen! Falls der Vermieter in der Mieterselbstauskunft unzulässige Fragen stellt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld zur Folge haben. Die Höhe des eventuellen Bußgeldes hängt stark vom Einzelfall ab. Grundlage der Berechnung sind die Vorgaben der DSGVO

 Für Mieter kann eine Auskunftspflicht bestehen

Es kann Situationen geben, in denen Mieter auch von sich aus Informationen an den Vermieter weitergeben müssen - das gilt auch dann, wenn er nicht danach gefragt hat. 

Eine sogenannte Aufklärungspflicht besteht meist dann, wenn

die Höhe der Miete 75 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt,

die Miete vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z.B. Jobcenter) übernommen wird, 

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet worden ist oder 

der Mieter sich derart in wirtschaftlicher Bedrängnis befindet, dass nicht sichergestellt werden kann, dass die Miete auch bezahlt wird.

 Welche Folgen haben falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft?

Wie wir schon geklärt haben, kommt es bei der Beantwortung der Fragen in der Mieterselbstauskunft darauf an, ob die Frage zulässig ist oder eben nicht. 

Bei nicht zulässigen Fragen wird dem Mieter ein Recht zur Lüge zugestanden. Das bedeutet, dass wenn eine unzulässige Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet wird, du auch keine rechtlichen Folgen befürchten musst.  

Werden zulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, du eine erlaubte Frage also falsch beantwortest, sieht das jedoch anders aus. Laut Mietrecht.org berechtigt eine bewusst wahrheitswidrige Antwort des Mieters auf eine zulässige Frage den Vermieter zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung gemäß § 543 BGB, wenn die nicht wahrheitsgemäße Antwort die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar erscheinen lässt. Es kann also zur Kündigung des Mietvertrages führen, aber das ist noch nicht alles.

Eine bewusst getätigte wahrheitswidrige Antwort auf eine zulässige Frage berechtigt den Vermieter außerdem zur Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB, wenn der Vermieter den Mietvertrag bei wahrheitsgemäßer Auskunft nicht abgeschlossen hätte. 

Übrigens: Wenn ein Vermieter aufgrund einer wahrheitswidrige Auskunft des Mieters einen Vermögensschaden erleidet, steht ihm gegen den Mieter zudem ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten zu. Es sei denn, der Mieter kann beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

 Was kostet eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, das du kostenlos bekommst und selbst ausfüllen kannst. Eine passende Vorlage zum Ausfüllen bekommst du auch hier ohne Anmeldung oder Registrierung.

 Kostenlose Mieterselbstauskunft-Vorlage zum Download (PDF)

Du suchst nach einer kostenlosen Vorlage? Dann lade dir einfach unsere kostenlose Mieterselbstauskunft zum Ausfüllen runter. Einfach ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben abgeben. 

 Welche Unterlagen werden zusammen mit der Mieterselbstauskunft eingefordert?

Die Mieterselbstauskunft enthält sämtliche für den Vermieter relevanten Informationen zum potenziellen Mieter. Es ist aber gang und gäbe, dass Vermieter auch Belege für diese Informationen anfordern. 

In den meisten Fällen fordern Vermieter noch folgende Unterlagen ein:

Einkommensnachweis (die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Renten- oder BAföG-Bescheid, Bewilligung über Sozialleistungen) 

aktuelle Bonitäts-Auskunft

eine Mietzahlungsbestätigung des Vorvermieters bzw. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

falls erforderlich: Bürgschaft (beispielsweise bei Studenten)

Es steht dir als Mietinteressent natürlich frei, noch mehr Informationen über dich preiszugeben. In besonders umkämpften Gegenden geben interessierte Mieter richtige Bewerbungsmappen ab, die unter anderem sogar ganze Lebensläufe beinhalten. Ob das wirklich notwendig ist und dir einen Vorteil verschafft, ist aber nicht belegt. Eine komplette Schufa-Selbstauskunft ist übrigens nicht mitzugeben, da diese Daten enthält, die nur für dich bestimmt sind.

 Die bonify Mieterauskunft

Übrigens: Kennst du schon die Mieterauskunft von bonify? Mit unserem 3-in-1-Dokument kannst du bei deinem zukünftigen Vermieter noch leichter punkten. Die bonify Mieterauskunft beinhaltet deine persönlichen Daten, eine Bonitätsauskunft und einen Validierungscode für den Vermieter.

Optional können auch Angaben zu deinem Einkommen und Arbeitsverhältnis sowie Angaben zu deinem bisherigen Mietverhältnis und zu deinen Mietzahlungen auf der Mieterauskunft ausgewiesen werden. 

Persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)

Eine Information über deine Bonität („Es liegen ausschließlich positive Informationen vor” oder „Es liegen negative Merkmale vor”)   

Optional: Angaben zu deinem Einkommen 

Optional: Angaben zu deinem bisherigen Mietverhältnis und zu deinen Mietzahlungen

Ein Validierungscode für den Vermieter

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 Hinweis

Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernimmt bonify keine Haftung für den rechtlichen Bestand der Bestimmungen und der dazugehörigen Erläuterungen.

Julia Ptock