SCHUFA-Eintrag löschen: Wo und wie ist das möglich?

Einen SCHUFA-Eintrag löschen geht das überhaupt? Schufa-Einträge löschen oder löschen zu lassen kannst du unter bestimmten Umständen, denn nicht jeder Eintrag ist in Stein gemeißelt! Dieser Artikel erklärt dir, wo, wie und wann das Löschen eines Eintrags möglich ist.

Elisa Thiem
SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Negative SCHUFA-Einträge sind schlecht für deine Bonität, den Schufa-Score und dein Leben. So können negative Einträge zum Beispiel der Grund dafür sein, dass eine Bank dir keinen Kredit gibt oder du es schwer hast, eine Wohnung zu finden.

Wenn es darum geht, einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen, unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten der Einträge. Es gibt Positivmerkmale und Negativmerkmale in deiner Schufa-Akte. Diese verschiedenen Einträge unterliegen verschiedenen Löschfristen. Nach dem Ablauf der jeweiligen Frist werden die Einträge automatisch gelöscht. Die generelle Löschfrist von Bonitätseinträgen beträgt meistens drei Jahre.

Ist das nicht passiert oder du hast erledigte oder fehlerhafte Einträge, kannst du eine Löschung beantragen.

 Welche SCHUFA-Einträge kann man löschen lassen?

Je nach Art des Eintrags gelten unterschiedliche Bedingungen zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags (oder mehrerer Einträge). Die automatische Löschung erfolgt im Regelfall nach drei Jahren. Auf den Tag genau bei Einträgen, die aus öffentlichen Verzeichnissen und von Amtsgerichten stammen, zum Ablauf des Kalenderjahres bei Informationen über offene und fällige Forderungen.

Wirklich aktiv an der Löschung arbeiten, kann man bei Folgenden:

Falscheinträge,

Geringfügige Schulden,

Titulierte Forderungen,

Gerichtsdaten,

Beglichene Forderungen (mit Zustimmung).

 Falscheinträge kannst du sofort löschen

Falsche oder fehlerhafte Schufa-Einträge kannst du sofort löschen lassen. Bei verjährten Forderungen musst du dem Gläubiger die Verjährung erklären, denn die Schufa löscht nur Forderungen die gegenstandslos, falsch oder bereits beglichen sind.

Studien besagen, dass rund ein Drittel der Bonitätsdaten falsch, veraltet oder unvollständig gespeichert sind und im schlimmsten Fall sogar den Bonitätsscore runterziehen können. Aus diesem Grund sollte jeder Verbraucher die eigene Bonität selbst im Blick behalten und auf Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Daten achten.

Solltest du falsch gespeicherte SCHUFA-Einträge oder Bonitätsmerkmale in deiner Auskunft entdecken, hast du das Recht auf eine sofortige Löschung. Solche Falscheinträge können zum Beispiel veraltete Adressdaten, falsche oder bereits beglichene Forderungen, gelöschte Konten oder Ähnliches sein.

Falsche SCHUFA-Einträge meldest du den Auskunfteien direkt. Am besten legst du dem Schreiben entsprechende Nachweise bei, um den Löschprozess zu beschleunigen. Im Falle einer falschen Adresse hilft beispielsweise eine Kopie der Meldebescheinigung oder auch eine Kopie des Personalausweises mit der aktuellen Adresse.

Anschließend wird die Auskunftei den SCHUFA-Eintrag löschen.

 Geringfügige Schulden - Kulanzregelung bei der SCHUFA

Seit 2012 galt bei der SCHUFA eine Kulanzregelung, dass bei einer Schuldensumme von maximal 2.000 Euro ebenfalls eine sofortige Löschung beantragt werden konnte. Voraussetzung war:

die Schulden innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bei den Auskunfteien beglichen wurden,

es sich nicht um eine titulierte Forderung, wie eine Zwangsvollstreckung oder eidesstattliche Versicherung, handelte und

die Bestätigung des Gläubigers vorlag.

Diese Kulanzregelung gibt es so nicht mehr.

 Titulierte Forderungen vorzeitig löschen (nur bei der SCHUFA)

Wenn ein Richter die Gültigkeit einer offenen Forderung bestätigt, liegt offiziell eine titulierte Forderung vor. Sie kann beispielsweise nach einem Mahnverfahren über einen Gerichtsvollzieher veranschlagt werden. Mit der titulierten Forderung erhält ein Gläubiger die Möglichkeit, rechtlich gegen den Schuldner vorzugehen. Erst nach 30 Jahren verjährt eine titulierte Forderung. Je schneller man diesen Eintrag wieder loswird, desto besser natürlich.

Der Eintrag einer titulierten Forderung kann nur dann vorzeitig gelöscht werden, wenn der Schuldner die offene Forderung begleicht und die Forderung beim Amtsgericht entfernt wird. Wichtig ist hier die Einwilligung des Gläubigers. Er kann einer vorzeitigen Löschung einwilligen, woraufhin ein „Erledigungsvermerk“ und eine Löschurkunde an die Auskunfteien gesendet wird.

 Amtsgerichtliche Merkmale, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen oder nicht nachgewiesen – vorzeitig löschen

Bei Gerichtsdaten hast du ebenfalls die Chance auf eine vorzeitige Löschung von Einträgen, sofern die Forderungen erfüllt wurden. Der Weg bis zum gelöschten Eintrag ist hier etwas langwierig und umständlich. Er geht vom Gläubiger über das Amtsgericht der Stadt bis zum zuständigen Amtsgericht des jeweiligen Bundeslandes, das am Ende die erforderliche Löschurkunde erstellt. Da ein SCHUFA-Eintrag bzw. ein Negativeintrag in der Bonitätsauskunft jedoch immer die Bonität verschlechtert und das finanzielle Leben erschwert, lohnt sich der Aufwand im Regelfall.

 Bezahlte Schufa-Einträge löschen lassen

Berechtigte SCHUFA-Einträge können in der Regel nicht vorzeitig gelöscht werden. Der Schuldner muss die offenen Forderungen begleichen! Hat er seine Schulden bezahlt, wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht entfernt. Anschließend muss der Gläubiger in die Löschung des Eintrags einwilligen. Das geschieht mit einem Erledigungsvermerk an die Auskunftei.

 SCHUFA-Eintrag bei Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung – Löschfristen beachten, keine vorzeitige Löschung

Die Voraussetzung dafür, harte Negativmerkmale wie Privatinsolvenzen löschen zu lassen, ist an die Löschfristen und an die Erfüllung der Forderung gekoppelt. Sie werden entweder nach Verjährung wie bei titulierten Forderungen oder nach Erledigung gelöscht.

Ist die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung beendet, wird der negative Schufa-Eintrag ca. drei Jahre nach dem Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht. Eine vorzeitige Löschung des Eintrags lehnt die Schufa in der Regel ab.

 Wie kann man SCHUFA-Einträge löschen lassen?

Auch hier hängt es vom jeweiligen Fall ab.

Falscheinträge meldest du an die Auskunftei und legst entsprechende Dokumente bei.

Im Falle beglichener Forderungen nimmst du am besten Kontakt zum Gläubiger oder dem Inkassobüro, das dich kontaktiert hatte, auf.

Diese sind dafür zuständig, erledigte Vermerke an SCHUFA, Boniversum und Co. zu senden.

Am besten ist aber, wenn du immer auf Nummer sicher gehst und dich auch selbst mit deinen Unterlagen und Erledigungsvermerken an die Auskunfteien wendest.

 Musterbrief zum Löschen eines Schufa-Eintrags

Du kannst diesen Musterbrief verwenden und an deinen speziellen Einzelfall anpassen. Da jeder Fall sehr individuell ist, kann das Muster nur als Vorlage zur Orientierung dienen. Erfolgreich einen Schufa-Eintrag löschen klappt nur dann, wenn konkrete Beweise dafür vorliegen, dass der Eintrag unberechtigt ist. Übrigens, die Schufa ist nicht in allen Fällen dein erster Ansprechpartner. Hat ein Unternehmen falsche Informationen an die Schufa gesendet, dann musst du dieses Unternehmen kontaktieren. Zum Musterbrief als Orientierungshilfe.

 So kannst du einen SCHUFA-Eintrag finden und löschen lassen – Anleitung

Prüfe deine Bonität und alle über dich gespeicherten Daten (zum Beispiel mit einer kostenlosen Schufa-Selbstauskunft bei der Auskunftei).

Sieh dir eventuelle offene Forderungen an, prüfe die Löschfristen.

Falsche Adressdaten meldest du den Auskunfteien SCHUFA, Boniversum und Co. und legst eine Kopie der Meldebescheinigung bei.

Bei unberechtigt eingetragenen Forderungen kontaktierst du den Gläubiger, oder wenn es über ein Inkassobüro ging, dieses.

Reiche den Antrag zur Löschung und den Erledigungsvermerk sowohl beim Gläubiger als auch bei der Auskunftei ein und rechne eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen ein.

Behalte mit bonify deine Bonität immer im Blick und werde bei Einträgen und Veränderungen sofort informiert.

 Was ist eigentlich ein SCHUFA-Eintrag?

Ein SCHUFA-Eintrag ist jede Eintragung in deiner in deinen Bonitätsdaten. Die SCHUFA sammelt Daten und erstellt Einträge (Positive und Negative). Mit diesen Einträgen bewertet die SCHUFA deine Kreditwürdigkeit. Hier findest du noch mehr Informationen von bonify zu SCHUFA-Einträgen.

Je besser deine Kreditwürdigkeit (Bonität), desto höher ist die Annahmewahrscheinlichkeit für Kredite oder Verträge. Und mit einer guten Bonität werden dir eher günstigere Konditionen angeboten. Mehr zum Thema erfährst du in unseren Ratgebern zu Bonität und SCHUFA-Score

Obwohl in diesem Ratgeberartikel die Rede von SCHUFA-Einträgen ist, gelten die Informationen allgemein für Bonitätseinträge, die speziell bei Negativeinträgen von allen Auskunfteien gespeichert werden. Die wichtigsten Auskunfteien in Deutschland sind SCHUFA, Creditreform Boniversum (Partner von bonify), Regis24, Arvato infoscore und CRIFBÜRGEL.

 Wann bekommt man einen negativen SCHUFA-Eintrag?

Bevor es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag kommt, müssen nach § 31(2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende Kriterien erfüllt sein:

Es besteht eine offene Forderung, der nicht widersprochen wurde (sog. unbestrittene Forderung).

Der Verbraucher hat postalisch zwei Mahnungen mit einem Abstand von vier Wochen erhalten, die zur Erfüllung der Forderung ermahnen, und auf die nicht reagiert wurde.

Der Gläubiger hat mit einem negativen SCHUFA-Eintrag in einem der beiden Mahnungen gedroht.

Reagierst du bis zum Schluss nicht auf die Mahnungen und zahlst deine Forderungen nicht, meldet das Unternehmen den Fall an die Auskunfteien, die den Eintrag dann in deine Bonitätsakte einpflegen. In unserem folgenden Blogartikel erfährst du übrigens, wie du richtig auf Mahnungen reagierst.

 Wie kann man seine SCHUFA-Einträge einsehen?

Deine SCHUFA-Einträge einsehen kannst du zum einen mit einer SCHUFA-Auskunft oder der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach hast du mehrmals jährlich das Recht auf kostenlosen Einblick in deine Bonitätsinformationen, und zwar bei allen deutschen Auskunfteien und Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern.

Bei der Schufa heißt diese Selbstauskunft "Datenkopie". Sie beinhaltet neben sämtlicher über dich gespeicherten Daten inkl. dem SCHUFA-Basisscore, die Herkunft der Daten, den Zweck der Speicherung und Aussagen darüber, welche Unternehmen Daten über dich angefordert haben. 

 Überwache deine Bonitätseinträge kostenlos und jederzeit mit bonify

Damit du immer auf dem Laufenden bist, was deine Bonitätsdaten betrifft und über Änderungen sofort informiert wirst, kannst du dich bei bonify registrieren. Hier kannst du nicht nur Negativeinträge prüfen, sondern auch sofort aktiv werden und diese im Falle einer Falscheintragung gleich bei unserer Partnerauskunftei Boniversum löschen lassen.

Nur bei uns hast du die Chance, deine Bonität und deinen Bonitätsscore kostenlos und zu jeder Tages- und Nachtzeit das ganze Jahr über im Blick zu behalten und sogar von ihr zu profitieren.

Elisa Thiem