SCHUFA-Eintrag löschen: Wo und wie ist das möglich?
Du fragst dich, wie du einen SCHUFA-Eintrag wieder loswirst? Prinzipiell werden SCHUFA-Einträge automatisch gelöscht. Es gibt aber auch Fälle, in denen du eine sofortige Löschung einzelner Einträge aktiv löschen veranlassen kannst. Wie das geht, erfährst du hier.
Genau wie andere Wirtschaftsauskunfteien sammelt auch die SCHUFA Informationen rund um das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Diese Daten erhält sie von Partnerunternehmen oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Anhand der ihr vorliegenden Daten erstellt die SCHUFA positive sowie negative Einträge und gibt eine Schätzung bezüglich deine Kreditwürdigkeit ab.
Insgesamt erteilt die SCHUFA täglich rund 320.000 Bonitätsauskünfte an Unternehmen. Durch das Ausstellen einer SCHUFA-Auskunft erleichtert sie viele Geschäftsabschlüsse. Mit deiner Zustimmung können sich die Partnerunternehmen der SCHUFA nämlich schon vor Vertragsschluss von deiner Bonität überzeugen. Das schafft Vertrauen. Außerdem kannst du dir selbst eine Bonitätsauskunft ausstellen lassen und sie etwa dazu nutzen, einen potenziellen Vermieter von deiner Zahlungszuverlässigkeit zu überzeugen.
Wichtig zu wissen ist allerdings: Dein SCHUFA-Score bleibt nicht ein Leben lang gleich! Vielmehr passt die SCHUFA ihre Bewertung deiner Bonität regelmäßig an – schließlich soll die Bewertung aktuell und aussagekräftig bleiben. Aus diesem Grund werden sowohl positive als auch negative SCHUFA-Einträge gelöscht. Die SCHUFA löscht die Einträge in festgelegten Zeitabständen (Löschfristen). Zudem gibt es Einträge, deren Löschung du selbst aktiv veranlassen kannst.
Deinen SCHUFA-Basisscore und ob zu deiner Person negative SCHUFA-Einträge existieren, kannst du kostenlos und direkt online mit bonify prüfen. Ist ein falscher Eintrag dabei, kannst du diesen direkt aus bonify heraus melden (später mehr dazu).
Welche Daten speichert die SCHUFA?
Die SCHUFA speichert Informationen zum bisherige Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Auf Wunsch ihrer Partnerunternehmen berechnet sie auf Grundlage der ihr vorliegenden Daten ein Scorewert. Der Wert gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass der bewertete Verbraucher seinen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Die allermeisten Daten, die der Auskunftei vorliegen, sind positive Einträge zu vertragsgemäßem Verhalten. Möglich ist es jedoch auch, dass Unternehmen der SCHUFA – unter bestimmten Voraussetzungen – negative Erfahrungen mit einzelnen Verbrauchern melden.
Zusätzlich zu den Informationen, welche die SCHUFA von Partnerunternehmen erhält, speichert sie Daten aus öffentlichen Registern und Verzeichnissen. Hierzu zählen Daten zu laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren oder solche aus den Schuldnerverzeichnissen.
Diese Daten sind also die sogenannten SCHUFA-Einträge, die meisten sind sogenannte Positivmerkmale, die deinen SCHUFA-Score verbessern. Einträge, die deinen Score negativ beeinflussen sind, Negativmerkmale. Über 90 % der Menschen haben ausschließlich positive Einträge.
Außerdem speichert die SCHUFA Personendaten. Hierzu zählen Name, Geburtsort oder Geburtsdatum. Allerdings haben diese Informationen keinen Einfluss auf das Scoring und werden nicht dafür verwendet. Sie dienen lediglich dazu, Verbraucher eindeutig zu identifizieren und einen Scorewert der richtigen Person zuordnen zu können.
Wenn du wissen möchtest, ob zu deiner Person negative Einträge bei der SCHUFA existieren, dann kannst du das direkt online und völlig kostenlos bei bonify überprüfen.
Prinzipiell gibt es keine Möglichkeit, alle Daten, die die SCHUFA über dich gespeichert hat, sofort löschen zu lassen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht eine solche Möglichkeit nicht vor. Konkrete Vorschriften gibt es zu der Frage, wie lange die SCHUFA und andere Auskunfteien deine Daten speichern dürfen. Unbegrenzt lange dürfen sie nämlich nicht gespeichert und verwendet werden.
Für alle von der SCHUFA gespeicherten Daten gelten daher bestimmte Löschfristen. Einträge zu deinem Zahlungsverhalten werden nach einer bestimmten Anzahl von Jahren oder Monaten gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch – du musst dich um sie nicht aktiv kümmern. Übrigens: Wie lange ein eventuell vorhandener Eintrag noch gespeichert wird, bzw. wann dieser Eintrag gelöscht wird, kannst du direkt im bonify-Konto einsehen.
Daneben gibt es jedoch auch bestimmte Arten von Einträgen, deren Löschung du aktiv veranlassen bzw. beschleunigen kannst.
Diese SCHUFA-Einträge kannst du löschen lassen
Positive wie negative SCHUFA-Einträge bleiben nicht ewig erhalten. Handelt es sich um berechtigte Einträge, werden sie nach Ablauf festgelegter Fristen automatisch gelöscht. Es gibt aber auch SCHUFA-Einträge, deren Löschung du selbst aktiv veranlassen kannst. Das ist der Fall, wenn es sich um falsche SCHUFA-Einträge handelt, die nicht berechtigt sind.
Es gibt verschiedene Arten von nicht berechtigten Eintragungen:
Falscheintagungen
Personenverwechslungen
Veraltete Eintagungen
Titulierte Forderungen
Eintragung verjährter Forderungen
Unberechtigte Eintragungen
Außerdem kannst du auch eine Löschung von
Daten, die allein Dokumentationszwecken dienen
veranlassen.
Für weitere Informationen auf das "+"- Zeichen klicken:
Ein Falscheintrag liegt vor, wenn die Eintragung nicht durch nachweisbare Tatsachen begründet ist. Sie können zustande kommen, wenn Banken oder Handelsunternehmen versehentlich falsche Daten an die SCHUFA melden.
Solltest du solche unbegründeten Falscheintragungen unter deinen Einträgen finden, kannst du diese SCHUFA-Einträge löschen lassen. Die Löschung erfolgt dann sofort – es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Findest du einen falschen Eintrag, der beispielsweise auf veralteten Adressdaten oder beglichenen Forderungen beruht, kannst du dich direkt an die SCHUFA wenden und die Löschung des Eintrags verlangen.
Übrigens: Gibt ein Unternehmen falsche Daten an die SCHUFA weiter, muss es sich darum kümmern, diese zu korrigieren. Du solltest Falscheinträge daher immer auch dem verantwortlichen Unternehmen melden. Kümmert sich das Unternehmen nicht um die Löschung und entstehen dir durch die Falscheinträge finanzielle Nachteile, kann sich das Unternehmen schadenersatzpflichtig machen – das hat das Amtsgericht Halle (Az. 93 C 3289/12) entschieden.
In sehr seltenen Fällen kann es bei der SCHUFA zu einer Personenverwechslung kommen. Das bedeutet: Die unter deinem Namen bei der SCHUFA gespeicherten Daten sind nicht deine, sondern die einer anderen Personen mit ähnlichem oder gleichem Namen. Entdeckst du eine Personenverwechslung, wende dich direkt an die SCHUFA und bitte um Löschung bzw. Korrektur der falschen Daten.
Forderungen, die du bereits beglichen hast, werden in regelmäßigen Abständen aus deiner SCHUFA-Akte gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch und du musst dich um nichts kümmern. Möchtest du das Fristende nicht abwarten, kannst du dich selbst um die Löschung des veralteten Eintrags kümmern.
Um die Löschung zu veranlassen, wendest du dich an den ehemaligen Gläubiger und bittest ihn, der SCHUFA einen Erledigungsvermerk zukommen zu lassen.
Titulierte Forderungen sind solche, deren Bestehen von einem Richter bestätigt wurde, oder die sich aus einer eidesstattlichen Versicherung ergeben. Sind solche Forderung beglichen und beim Amtsgericht entfernt, können sie mit Einwilligung des Gläubigers aus deiner SCHUFA-Akte gelöscht werden.
Geldforderungen von Unternehmen verjähren üblicherweise innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in welchem die Forderung entstanden ist. Hat der Gläubiger innerhalb dieser Frist nicht versucht, sein Geld von dir zu bekommen, kannst du die Einrede der Verjährung erheben und die Zahlung verweigern. Tust du das, darf das Unternehmen die verjährte Forderung nicht mehr an die SCHUFA melden. Entsprechende Einträge müssen gelöscht werden.
SCHUFA-Einträge sind unberechtigt, wenn ihnen nicht zwei Mahnungen und zumindest eine Androhung des negativen Eintrags vorausgegangen sind. Außerdem musst du über die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen, informiert worden sein.
Kommt ein SCHUFA-Eintrag unberechtigterweise zustande, kann er gelöscht werden. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass der Gläubiger den unberechtigten Eintrag widerruft.
Informationen, welche die SCHUFA lediglich zu Dokumentationszwecken speichert, kannst du vorzeitig löschen lassen, wenn der Dokumentationszweck erreicht ist. Das bedeutet am Beispiel eine Kreditkonditionenanfrage:
Konditionsanfragen speichert die SCHUFA, wenn du ein Kreditangebot einholst, etwa um mehrere Angebote vergleichen zu können. Die Banken nehmen dann eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA zum Zwecke der Konditionsanfrage vor. Die Speicherung dieser Information beeinflusst deine Bonität jedoch nicht. Sie dient lediglich der Dokumentation der erfolgten Bonitätsabfragen. Hast du jedoch gesehen, dass die Bank eine Prüfung bei der SCHUFA durchgeführt hat, ist der Dokumentationszweck erreicht. Du kannst dich nun an die SCHUFA wenden und die Information löschen lassen. Tust du das nicht, wird die Konditionsanfrage aber ohnehin automatisch entfernt.
Löschung geringfügiger Schulden – Kulanzregelung bei der SCHUFA?
Ab 2012 galt bei der SCHUFA eine Kulanzregelung. Danach konnten Einträge zu Forderungen unter 2.000 Euro sofort gelöscht werden, sofern sie innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bezahlt wurden. Diese Kulanzregelung gibt es heute jedoch nicht mehr. Eine schnelle Löschung geringfügiger Schulden ist daher nicht mehr möglich.
Einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen: So gehst du vor!
Einen SCHUFA-Eintrag, für den einer der genannten Löschungsgründe vorliegt, kannst du in fünf Schritten entfernen lassen. Ob du dich für die Löschung direkt an die SCHUFA oder an den Gläubiger wenden musst, hängt davon ab, warum der Eintrag falsch ist. Wie genau du vorgehst, erfährst du im Folgenden.
Schritt 1: Kontrolliere deine SCHUFA-Daten
Um fehlerhafte oder unberechtigte Daten zu identifizieren, musst du zuerst einmal deine SCHUFA-Akte checken. Hier hast du zwei Möglichkeiten:
Kontrolliere deine SCHUFA-Basisscore und deine SCHUFA-Einträge direkt online und kostenlos bei bonify. Die Anmeldung bei bonify ist in wenigen Minuten erledigt und du kannst deine SCHUFA-Daten sofort online kontrollieren.
Du bestellst dir eine sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO direkt bei der SCHUFA. Einige Wochen später erhältst du per Post eine kostenlose Kopie deines kompletten SCHUFA-Datensatzes. Bedenke jedoch, dass die Datenkopie sehr viele Informationen enthält und schwer zu interpretieren sein kann.
Schritt 2: Negative Einträge überprüfen
Liegen dir deine SCHUFA-Informationen vor, solltest du sie genau prüfen – insbesondere deine eventuell vorhandenen negativen Einträge sind wichtig. Sie verschlechtern deine Kreditwürdigkeit und du solltest sie auf nachweislich falsche oder veraltete Einträge überprüfen.
Schritt 3: Offene Forderungen begleichen oder Verjährungseinrede erheben
Hast du festgestellt, dass deine SCHUFA-Akte berechtigte negative Einträge enthält, solltest du dich genauer mit ihnen auseinandersetzen. Sollte die Forderung offen und noch nicht verjährt sein (Verjährung tritt üblicherweise nach drei Jahren ein), solltest du schnellstmöglich bezahlen. So stellst du sicher, dass der negative Eintrag so bald wie möglich aus deiner Akte verschwindet.
Handelt es sich bei dem Negativeintrag um eine bereits verjährte Forderung, die der Gläubiger nicht einzutreiben versucht hat, musst du nicht zahlen. Stattdessen musst du lediglich gegenüber dem Gläubiger die Einrede der Verjährung erheben.
Zahlungs- bzw. Verjährungsbelege kannst du anschließend bei der SCHUFA einreichen, sodass die Negativeinträge möglichst bald verschwinden.
Schritt 4: Löschung bei von Einträgen einfordern
Findest du einen negativen SCHUFA-Eintrag, der auf fehlerhaften Informationen und keiner tatsächlich bestehenden Forderung beruht, kannst du ihn direkt löschen lassen. Um die Löschung zu veranlassen, solltest du dich sowohl mit dem Unternehmen, das die falschen Informationen übermittelt hat, als auch mit der SCHUFA in Verbindung setzen. Für deine Löschanfrage bei der SCHUFA kannst du unseren Musterbrief nutzen oder dich von ihm inspirieren lassen. Zum Musterbrief als Orientierungshilfe.
Schritt 5: Bonität regelmäßig überprüfen
Hast du die Schritte 1 bis 4 befolgt, sollte dein falscher Eintrag bald aus deiner SCHUFA-Akte verschwunden sein. Dennoch ist es aber sinnvoll, um eine gute Bonität beizubehalten, deine SCHUFA-Akte regelmäßig zu überprüfen. Einfach und unkompliziert geht das – natürlich – bei bonify.
SCHUFA-Einträge mithilfe von bonify löschen lassen
Wenn du dich bei bonify registriert hast, um deinen SCHUFA-Basisscore und deine negativen Einträge zu überprüfen, kann es passieren, dass du falsche oder fehlerhafte Einträge findest.
Zu deinen Einträgen findest du auch weitere Informationen, zum einen das Löschdatum - also wann der Eintrag automatisch aus deiner SCHUFA-Akte entfernt wird. Du findest aber auch den Link: "Fehler melden". Du kannst also aus deinem bonify-Account recht einfach den Eintrag melden.
Solltest du also einen Eintrag finden, der nicht korrekt ist, dann kannst du ihn direkt bei bonify melden. Das erleichtert dir die oben beschriebenen Prozess ein wenig.
Ähnlich wie beim bonify-ScoreKorrektor für falsche oder fehlerhafte Bonitätseinträge bei Boniversum, werden wir auch hier eine noch leichtere Lösung entwickeln.
Welche Löschfristen gelten für SCHUFA-Einträge?
SCHUFA-Einträge – egal, ob positiv oder negativ – belieben nicht für alle Ewigkeit in deiner Bonitätsakte gespeichert. Vielmehr werden sie nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht.
Welche Speicherfristen gelten, hängt von der Art des Eintrags ab:
Veraltete oder falsche Einträge – Sie werden sofort gelöscht, nachdem sie entdeckt wurden.
Einträge zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung: Diese Einträge werden innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Kreditanfragen: Eintragungen zu Kreditanfragen werden 12 Monate nach der Kreditanfrage gelöscht.
Offene Forderungen: Einträge zu offenen Forderungen werden drei Jahre nach Begleichen der Forderung gelöscht.
In folgendem Artikel findest du mehr über SCHUFA-Löschfristen.
Bonitätseinträge kostenlos im Blick mit bonify
Du möchtest deine Bonitätsdaten überwachen und negative Einträge schnell überprüfen können? Kein Problem! Melde dich bei bonify an und behalte Änderungen deiner Bonität im Blick. Deine kostenlose bonify-Registrierung ermöglicht es dir, deinen Bonitätsscore sowie deine Einträge bei der SCHUFA sofort kostenlos zu prüfen. So bekommst du die Möglichkeit, deinen Score durch schnelles Begleichen offener Forderungen oder Melden falscher Einträge aktiv zu verbessern. Individuelle Tipps zur Verbesserung bekommst du automatisch, wenn du den bonify Finanzmanager nutzt.