Verspätungszuschlag bei der Steuer – Fristen, Folgen und Tipps

Du hast die Abgabefrist deiner Steuererklärung verpasst und das Finanzamt fordert nun einen Zuschlag? Dieser Artikel erklärt dir, wann und warum ein Verspätungszuschlag erhoben wird – und wie du ihn in Zukunft vermeidest.

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Stell dir vor, dein Steuerbescheid flattert ins Haus, aber anstelle einer Rückzahlung steht dort: „Verspätungszuschlag“. Unangenehm, oder? Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Finanzamt kann nicht nur einen Verspätungszuschlag festsetzen, sondern auch weitere Sanktionen verhängen. Wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt, beträgt er mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat. Je nach Steuerhöhe kann er aber auch höher ausfallen – maximal sind 25.000 Euro möglich.

Vergiss also nicht: Schon ab dem 1. August 2025 kann dir für das Steuerjahr 2024 ein Zuschlag drohen, wenn du die Erklärung nicht bis zum 31. Juli 2025 eingereicht hast. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden: Beantrage bei Bedarf schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt, nenne einen realistischen Abgabetermin und begründe dein Anliegen klar. Oder noch besser: Verwende eine Softwarelösung wie Wiso Steuer und gibt deine Erklärung rechtzeitig ab. 

Alles Weitere rund um den Verspätungszuschlag wie etwa:

was der Verspätungszuschlag ist,

auf welcher gesetzlichen Grundlage er beruht,

wann und in welcher Höhe er fällig wird,

wie du ihn vermeiden kannst,

welche Personengruppen betroffen sind,

was für Rentner gilt,

und was du tun kannst, wenn du ihn für ungerecht hältst.

erfährst du in diesem Artikel.

 Gesetzliche Grundlagen zum Verspätungszuschlag

Die rechtliche Grundlage für den Verspätungszuschlag liefert § 152 der Abgabenordnung (AO). Dort heißt es: Wenn jemand seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, kann das Finanzamt einen Zuschlag erheben. Seit dem Steuerrechtsmodernisierungsgesetz von 2019 wurde diese Regelung verschärft.

Vor 2019 lag es im Ermessen der Finanzämter, ob ein Zuschlag erhoben wird. Heute gibt es zwei Szenarien:

 Die Muss- und Kann-Festsetzung

In bestimmten Fällen ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, einen Verspätungszuschlag zu erheben. Das nennt sich Muss-Festsetzung. Eine solche Pflicht besteht für das Finanzamt, wenn:

eine Steuererklärung vom Finanzamt ausdrücklich angefordert wurde, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist eingeht, oder

du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, sie aber nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt eingeht.

In anderen Situationen liegt die Entscheidung über einen Zuschlag im Ermessen des Finanzamts – man spricht dann von einer Kann-Festsetzung. Diese kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerbescheid auf 0 Euro lautet oder sogar zu einer Steuererstattung führt. In solchen Fällen entscheidet der zuständige Sachbearbeiter individuell, ob ein Zuschlag verhängt wird.

 Für wen kann ein Verspätungszuschlag relevant werden?

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige, der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, vom Verspätungszuschlag betroffen sein:

Arbeitnehmer, die z. B. Nebeneinkünfte haben

Selbstständige und Freiberufler, die zur Abgabe verpflichtet sind

Gewerbetreibende, die Umsatz- oder Gewerbesteuererklärungen einreichen müssen

Kapitalgesellschaften, die Körperschaftsteuer abführen

Rentner, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen (z. B. durch Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder andere Zusatzeinkünfte)

Erben, die eine Nachlassversteuerung durchführen müssen

Eltern oder Studierende, sofern sie in bestimmten Konstellationen zur Abgabe verpflichtet sind, etwa zur Nachweispflicht gegenüber Behörden

Nicht betroffen sind Personen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben – ihnen droht kein Zuschlag, selbst wenn die Abgabe verspätet erfolgt.

 Wann wird ein Verspätungszuschlag fällig?

Die Abgabefristen für deine Steuererklärung sind gesetzlich geregelt und richten sich danach, ob du deine Steuererklärung selbst einreichst oder sie durch einen Steuerberater erstellen lässt:

Ohne Steuerberater: Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres

Mit Steuerberater: Abgabe bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres

Beispiel: Die Steuererklärung für das Jahr 2023 musst du ohne Steuerberater bis 31. Juli 2024 abgeben. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist auf 28. Februar 2025.

Wird die Frist ohne triftigen Grund überschritten, kann oder muss das Finanzamt einen Zuschlag erheben. Besonders streng sind die Ämter, wenn bereits in den Vorjahren Fristen nicht eingehalten wurden.

 Wenn’s mal länger dauert: Fristverlängerung oder Steuerberater

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du mehr Zeit, um deine Steuererklärung abzugeben. Zum einen kannst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig darum kümmerst und deinen Antrag möglichst schriftlicheinreichst – per Brief, Fax oder über das ELSTER-Portal.

Das Finanzamt prüft dann, ob ein plausibler Grund vorliegt. Zu den häufig anerkannten Gründen zählen:

eine längere Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt,

ein längerer Auslandsaufenthalt, etwa aus beruflichen Gründen,

fehlende oder verspätet eintreffende Unterlagen, z. B. Lohnsteuerbescheinigungen oder Steuerbescheide aus dem Ausland,

familiäre Ausnahmesituationen, wie ein Pflegefall oder ein Trauerfall,

betriebliche Belastungsspitzen, etwa bei Selbstständigen während der Jahresabschlusserstellung.

Der Antrag muss vor Ablauf der regulären Abgabefrist gestellt werden. Wird er zu spät eingereicht, lehnt das Finanzamt ihn meist ab. In der Praxis zeigen sich viele Finanzämter aber kulant, solange du glaubhaft machen kannst, dass die Verzögerung nicht deine Schuld ist oder dass du die Steuererklärung in absehbarer Zeit nachreichen wirst. Am besten fügst du dem Antrag direkt eine grobe Einschätzung bei, bis wann du die Unterlagen voraussichtlich einreichen kannst.

Zum anderen kannst du, um dem Verspätungszuschlag zu entgehen, die nachträgliche Abgabe deiner Steuererklärung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wählen. Auch wenn die ursprüngliche Frist (zum Beispiel der 31. Juli) bereits abgelaufen ist, kannst du durch Inanspruchnahme dieser Hilfe die längere Frist von bis zu 14 Monaten nach Ende des Steuerjahresnutzen. Diese Regelung macht es möglich, die Abgabe noch rechtzeitig über den sogenannten Beraterweg nachzuholen.

Beachte aber: Die Dienstleistungen eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins sind in der Regel kostenpflichtig – oft höher als ein möglicher Verspätungszuschlag, vor allem wenn du nur kurz nach Fristende abgibst. 

 Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Die Berechnung des Verspätungszuschlags folgt klaren Regeln und ist für Steuerpflichtige nachvollziehbar gestaltet. Laut § 152 AOgilt:

mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung

0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Abzugsbeträge) pro verspätetem Monat

maximal 25.000 Euro pro Erklärung

Wichtig dabei: Es spielt keine Rolle, ob du am Ende Steuern nachzahlen musst oder eine Rückerstattung erhältst – der Mindestzuschlag von 25 Euro pro Monat fällt in jedem Fall an.

Beispiel: Du schuldest dem Finanzamt 4.800 Euro Einkommensteuer. Du reichst deine Steuererklärung drei Monate zu spät ein:

0,25 % von 4.800 Euro = 12 Euro monatlich

12 Euro × 3 Monate = 36 Euro

Aber: Mindestbetrag 25 Euro × 3 Monate = 75 Euro

Das Finanzamt setzt also 75 Euro fest.

Doch wie berechnet sich der Zuschlag, wenn die genaue Steuerhöhe noch nicht feststeht? Ganz einfach: Du musst den Verspätungszuschlag nicht separat zahlen. Stattdessen wird er bei der Steuerfestsetzung automatisch auf die Nachzahlung aufgeschlagen oder – falls dir eine Erstattung zusteht – von dieser abgezogen. Im ungünstigsten Fall verwandelt sich deine erwartete Rückzahlung also in eine Nachzahlung.

Achtung: Bei mehreren verspäteten Erklärungen (z. B. Einkommensteuer und Umsatzsteuer) wird der Zuschlag separat für jede berechnet.

 Weitere Sanktionsmöglichkeiten neben dem Verspätungszuschlag

Wenn du deine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibst, kann das Finanzamt zusätzlich oder alternativ zu einem Verspätungszuschlag weitere Maßnahmen ergreifen:

Zwangsgeld: Ein festgelegter Geldbetrag, der dich zur Abgabe bewegen soll

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: Das Finanzamt schätzt deine Einkünfte – oft zu deinem Nachteil

Bußgelder oder Strafverfahren: In schweren Fällen, etwa bei Steuerhinterziehung, drohen strafrechtliche Konsequenzen

Je länger du mit der Abgabe wartest, desto härter werden die Sanktionen. Zudem kann sich eine schlechte Abgabedisziplin negativ auf spätere steuerliche Anträge oder Vereinfachungsverfahren auswirken.

 Ausnahmen und Sonderregelungen

Ein Zuschlag ist nicht in Stein gemeißelt. Das Finanzamt kann nach Ermessen auf ihn verzichten, wenn besondere Umstände vorliegen. Dazu gehören:

Unverschuldete Verspätung (z. B. bei schwerer Krankheit, Todesfall in der Familie, Naturkatastrophen)

Fehlende Steuerlast (wenn am Ende keine Steuer zu zahlen ist)

Null-Erklärung (z. B. bei ruhendem Gewerbe oder bei sehr geringen Einkünften)

Du musst diese Umstände allerdings glaubhaft machen und belegen. Ein ärztliches Attest, Flugtickets oder eine eidesstattliche Erklärung können helfen.

 So vermeidest du einen Verspätungszuschlag

Mit etwas Organisation und einem klaren Blick auf deine steuerlichen Verpflichtungen kannst du Verspätungszuschläge umgehen. Hier findest du bewährte Strategien, mit denen du auf der pünktlichen Seite bleibst:

Kalendereintrag setzen: Notiere dir die Abgabefrist deiner Steuererklärung jedes Jahr gut sichtbar im Kalender – digital oder auf Papier. Ergänze idealerweise eine Erinnerung ein paar Wochen vorher, damit du einen zeitlichen Puffer hast.

ELSTER oder Steuer-Apps nutzen: Die elektronische Abgabe über ELSTER oder eine Steuersoftware spart nicht nur Zeit, sondern bietet oft automatische Erinnerungen. Einige Apps weisen auch auf fehlende Belege oder Fristverstöße hin.

Dokumente frühzeitig sammeln und sortieren: Sammle Belege und Nachweise im Laufe des Jahres systematisch – z. B. Lohnabrechnungen, Spendenquittungen oder Nachweise für Handwerkerleistungen. Ein strukturierter Ordner (digital oder in Papierform) macht die Steuererklärung im Frühjahr deutlich entspannter.

Frühzeitig Hilfe holen: Wenn du den Überblick verlierst oder dir unsicher bist, lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Fristverlängerung rechtzeitig beantragen: Kannst du absehen, dass du die Frist nicht einhalten kannst – etwa wegen Krankheit, beruflichem Stress oder fehlender Unterlagen – informiere das Finanzamt frühzeitig und bitte um eine Verlängerung.

 Widerspruch gegen einen Verspätungszuschlag

Du hast einen Zuschlag erhalten, findest ihn aber ungerecht? Dann solltest du prüfen, ob ein Einspruch gemäß § 355 AO sinnvoll ist. Das Rechtsmittel ermöglicht dir, gegen den Steuerbescheid vorzugehen – und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du den Bescheid im Briefkasten hast oder digital über ELSTER abrufst.

Ein Widerspruch bietet sich besonders dann an, wenn du triftige Gründe hast, warum die Steuererklärung verspätet eingereicht wurde – etwa eine Krankheit, technische Probleme beim Versand oder familiäre Ausnahmesituationen.

So gehst du konkret vor:

Formlos schriftlich widersprechen: Du kannst den Einspruch per Brief, Fax oder online über ELSTER einreichen. Verwende klare Sprache und gib das Aktenzeichen deines Steuerbescheids an.

Begründung ausführlich darlegen: Erkläre, warum die Abgabe verspätet erfolgt ist. Häufig akzeptierte Gründe sind z. B. plötzliche Krankheit, längerer Krankenhausaufenthalt, Pflege eines Angehörigen, Umzug oder fehlende Unterlagen.

Nachweise beifügen: Lege deinem Einspruch Unterlagen bei, die deine Angaben stützen. Dazu gehören z. B. ärztliche Atteste, Entlassungsberichte, Todesanzeigen, Bestätigungen technischer Störungen (z. B. ELSTER-Support) oder Belege über Postverzögerungen.

In der Regel wird dein Einspruch von einem Sachbearbeiter geprüft. Falls du bisher zuverlässig und fristgerecht abgegeben hast, steigen deine Chancen, dass das Finanzamt den Zuschlag erlässt oder reduziert.

 Verspätungszuschlag zusammengefasst

Der Verspätungszuschlag ist kein lästiges Ärgernis, sondern ein fest verankerter Teil des deutschen Steuerrechts. Er soll dazu beitragen, dass Steuererklärungen fristgerecht eingehen und die Verwaltung verlässlich planen kann. Wer seine Pflichten kennt, Fristen im Blick behält und seine Unterlagen gut organisiert, hat wenig zu befürchten. Und selbst wenn es einmal zu einer Verspätung kommt: Mit einer nachvollziehbaren Begründung oder einem Einspruch lassen sich viele Zuschläge vermeiden oder reduzieren.

 FAQ – Häufige Fragen zum Verspätungszuschlag

Ab wann gilt eine Abgabe der Steuererklärung als verspätet? Sobald du die gesetzliche Abgabefrist überschreitest und keine Fristverlängerung beantragt oder erhalten hast.

Was passiert, wenn ich mehrere Jahre zu spät abgebe? Das Finanzamt kann für jedes Jahr einen eigenen Zuschlag erheben. Bei wiederholten Verspätungen drohen außerdem Zwangsgelder oder sogar Schätzungen.

Kann ich mich einfach entschuldigen? Ein einfaches „Sorry“ reicht dem Finanzamt nicht. Du brauchst nachvollziehbare und belegbare Gründe für die verspätete Abgabe, um Zuschläge abzuwenden.

Kann der Verspätungszuschlag auch erlassen werden? Ja, du kannst einen formlosen Antrag auf Erlass aus sogenannten Billigkeitsgründen stellen. Dies ist etwa dann möglich, wenn der Zuschlag für dich eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung darstellen würde – zum Beispiel in einer finanziellen Notlage. Alternativ steht dir auch der Einspruch offen, wenn du gute Gründe vorbringen kannst.

Was ist der Unterschied zwischen Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag? Der Verspätungszuschlag soll vor allem dazu motivieren, Steuererklärungen rechtzeitig einzureichen – er hat also einen erzieherischen Charakter. Der Säumniszuschlag dagegen entsteht automatisch, sobald eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Das Finanzamt hat dabei keinen Ermessensspielraum, da der Säumniszuschlag gesetzlich festgelegt ist (§ 240 AO).

Ist der Zuschlag steuerlich absetzbar? Nein. Der Verspätungszuschlag gilt nicht als Betriebs- oder Sonderausgabe.

Gilt das auch für freiwillige Steuererklärungen? Nein. Wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst (z. B. um dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen), zahlst du keinen Zuschlag – selbst wenn du spät dran bist.

Gilt der Zuschlag auch für Rentner? Ja, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind – etwa bei Einkünften über dem Grundfreibetrag. Wer jedoch nur geringe Renteneinkünfte bezieht, muss häufig keine Erklärung abgeben und kann auch nicht sanktioniert werden.

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