Steuerklassen 2025: So bleibt dir mehr Netto vom Brutto!
Du möchtest am Monatsende mehr Geld auf deinem Konto haben? Dann wird es Zeit, einen genauen Blick auf deine Steuerklasse zu werfen! Deine Steuerklasse entscheidet darüber, wie groß dein finanzielles Stück vom Gehaltskuchen ausfällt.

Warum deine Steuerklasse so wichtig ist, verstehst du am besten, wenn du dir dein Gehalt als großen Kuchen vorstellst. Die Steuerklasse bestimmt, wie groß das Stück ist, das du jeden Monat behalten darfst, und wie viel an den Staat geht. Die Steuerklasse ist also entscheidend – sie wirkt sich darauf aus, wie viel Netto vom Brutto dir monatlich bleibt. Wählst du ungünstig, kann es passieren, dass du entweder jeden Monat zu viel abgezogen bekommst (und erst im nächsten Jahr Geld zurückbekommst) oder du am Jahresende unerwartet nachzahlen musst. Kurz gesagt: Die Steuerklasse ist der Schlüssel für deinen finanziellen Spielraum im Alltag. Sie zu kennen und optimal zu nutzen, ist daher genauso wichtig wie das Budgetieren deiner Ausgaben.
Und: Gerade in bestimmten Lebenssituationen – zum Beispiel bei einer Heirat, in der Elternzeit oder mit einem zweiten Job – spielt die Steuerklasse eine wichtige Rolle. Sie bestimmt nicht deine endgültige Steuerlast (die wird am Jahresende über die Einkommensteuererklärung ermittelt). Sie entscheidet aber, wann du wie viel zahlst. Mit der passenden Steuerklasse kannst du dafür sorgen, dass dein monatliches Nettogehalt höher ausfällt und dein Steuerbescheid keine bösen Überraschungen bringt.
In diesem Ratgeber schauen wir uns an, was es mit den Steuerklassen in Deutschland auf sich hat, welche es gibt, wann ein Wechsel sinnvoll ist und was sich 2025 geändert hat. Los gehts!
Was sind Steuerklassen? – Eine einfache Erklärung
Steuerklassen (offiziell: Lohnsteuerklassen) sind Kategorien, in die der Staat Arbeitnehmer einsortiert, um die Höhe der Lohnsteuer abzuschätzen. Dein Arbeitgeber verwendet die Steuerklasse, um jeden Monat die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer von deinem Bruttogehalt abzuziehen.
Vereinfacht gesagt: Die Steuerklasse ist ein Regelwerk, das bestimmt, welche Freibeträge und welches Steuerprofil bei deiner Gehaltsabrechnung gelten. Sie richtet sich vor allem nach deinem Familienstand und deiner Lebenssituation.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat eine Steuerklasse. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen (I bis VI). Die Klasse beeinflusst allerdings nur die Verteilung der Steuerlast übers Jahr, nicht die Gesamthöhe der Jahressteuer. Abgerechnet wird nämlich auch bei der Steuer wie im richtigen Leben: erst am Schluss. Das bedeutet: Erst am Jahresende wird mit der Steuererklärung genau abgerechnet, ob du zu viel Lohnsteuer gezahlt hast und eine Rückerstattung bekommst. Oder ob du zu wenig gezahlt hast und nachzahlen musst.
Wozu das gut sein soll? Die Steuerklasse sorgt dafür, dass deine monatlichen Abzüge möglichst gut zu deiner persönlichen Situation passen. Sie sollen verhindern, dass Singles, Verheiratete, Alleinerziehende etc. alle gleich viel vom Gehalt abgezogen bekommen – obwohl ihre steuerlichen Freibeträge unterschiedlich hoch sind.
Hierzu ein Beispiel: Bist du alleinstehend, steht dir nur dein eigener Grundfreibetrag zu (2025 sind das 12.096 Euro im Jahr, bis zu dieser Summe zahlst du keine Einkommensteuer). Bist du verheiratet und dein Partner hat kein eigenes Einkommen, dann berücksichtigt eine andere Steuerklasse, dass euch zwei Grundfreibeträge zustehen. Die Steuerklasse regelt solche Unterschiede automatisch beim Lohnsteuerabzug. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns die einzelnen Steuerklassen und ihre Bedeutung genauer an.
Die Steuerklassen im Überblick (Stand 2025)
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Hier ein kurzer Überblick aller sechs Klassen:
Steuerklasse I – „Standardklasse“ für Alleinstehende: Gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder im Haushalt. Auch dauernd getrennt lebende Verheiratete werden hier einsortiert. Beispiel: Bist du unverheiratet und hast keine Kinder, bekommst du automatisch Steuerklasse I zugewiesen.
Steuerklasse II – Für Alleinerziehende: Diese Klasse ist für Singles mit Kind gedacht, die allein mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind leben. Sie erhalten einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass du als alleinerziehender Elternteil jeden Monat weniger Lohnsteuer zahlst.
Wichtig: Steuerklasse II musst du beim Finanzamt beantragen (sie wird nicht automatisch vergeben). Zudem steht sie dir nur zu, wenn keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, die dir bei der Haushaltsführung hilft.
Steuerklasse III – Verheiratete, ein Besserverdiener: Diese Klasse können Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner wählen, wenn ein Partner die Steuerklasse V wählt. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt dann die Klasse III, weil dort alle Freibeträge beider Ehepartner berücksichtigt werden. Ergebnis: deutlich geringere Lohnsteuerabzüge für diese Person – also mehr Netto vom Gehalt.
Achtung: Verwitwete kommen im Todesjahr des Partners und im Folgejahr ebenfalls in Klasse III (sogenanntes Witwensplitting), um steuerlich entlastet zu werden.
Steuerklasse IV – Verheiratete mit gleichem Einkommen: Diese Klasse gilt für verheiratete Partner, die beide arbeiten. Sie kommt automatisch zum Einsatz, wenn nichts anderes beantragt wird. Beide Ehepartner haben hier die üblichen Freibeträge (jeder seinen eigenen Grundfreibetrag usw.). Steuerlich entspricht das in etwa der Behandlung zweier Singles. Allerdings könnt ihr am Jahresende zusammenveranlagt werden und vom Ehegattensplitting profitieren. Steuerklasse IV ist besonders sinnvoll, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen – dann werden Lohnsteuerabzüge fair auf beide verteilt.
Steuerklasse V – Verheiratete, ein Geringverdiener: Diese Klasse ergänzt Steuerklasse III. Denn: Wenn ein Ehepartner Klasse III wählt, muss der andere automatisch Klasse V nehmen. Demjenigen, der Steuerklasse V wählt, stehen keine Freibeträge zu (die wurden ja dem Partner in Klasse III übertragen). Das führt dazu, dass in Klasse V sehr hohe Lohnsteuerabzüge anfallen – oft bleibt von einem kleinen Bruttogehalt netto nur wenig übrig.
Diese Kombination III/V nutzen viele Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen, um insgesamt mehr Netto pro Monat zu erhalten. Bedenke aber: Unterm Strich zahlt ihr als Paar nicht weniger Steuern, sondern mit Klasse III/V wird die Steuerlast nur ungleich verteilt.
Steuerklasse VI – Zweitjob und Nebenverdienst: Diese Klasse kommt zum Einsatz, wenn du mehr als einen Job hast, der lohnsteuerpflichtig ist. Ab dem zweiten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erhält dein weiteres Arbeitsverhältnis automatisch die Steuerklasse VI zugewiesen. Hier gibt es gar keine Freibeträge, weshalb die Lohnsteuer ab dem ersten verdienten Euro fällig wird. Steuerklasse VI führt zu den vergleichsweise höchsten Abzügen und sorgt dafür, dass ein Zweitjob netto spürbar geringer ausfällt als ein gleich bezahlter Erstjob.
Beispiel: Wenn du neben deinem Vollzeitjob noch in Teilzeit woanders arbeitest, wird der Zweitjob in Klasse VI abgerechnet, damit auf dieses zusätzliche Einkommen gleich von Anfang an Steuern gezahlt werden.
Die Übersicht zeigt: Welche Steuerklasse du hast, hängt vor allem von Familienstand und Kinderzahl ab. Singles und getrennt Lebende sind Klasse I, Alleinerziehende können in II wechseln, Verheiratete haben Wahlmöglichkeiten zwischen III/V oder IV (bzw. IV mit Faktor, siehe unten), und Zweitjobber landen in VI. Im nächsten Schritt schauen wir, wann und warum man seine Steuerklasse wechseln sollte.
Steuerklassenwechsel: Wann lohnt er sich?
Deine Steuerklasse ist nicht in Stein gemeißelt – du kannst sie wechseln, wenn sich deine Lebensumstände ändern oder eine andere Klasse für dich vorteilhafter ist. Doch wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel wirklich? Hier ein paar typische Wechsel-Situationen:
Heirat oder eingetragene Partnerschaft: Nach der Hochzeit werden beide Partner zunächst automatisch in Steuerklasse IV eingeordnet. Je nach Einkommensverteilung kann es sich aber lohnen, eine andere Kombination zu wählen. Verdient einer von euch deutlich mehr als der andere, kann die Kombi III/V sinnvoll sein, damit mehr Netto im Monat bleibt. Verdient ihr ähnlich, ist meist IV/IV die beste Wahl.
Wichtig: Ein Wechsel nach der Heirat ist freiwillig – ihr müsst nichts tun, wenn ihr mit IV/IV zufrieden seid.
Trennung oder Scheidung: Trennt ihr euch dauerhaft, müsst ihr eure Steuerklassen ändern. Im Trennungsjahr könnt ihr zwar noch die alten Klassen behalten, ab dem Folgejahr werden beide wieder wie Singles besteuert (Klasse I, bzw. II falls Alleinerziehend). Hier lohnt sich der Wechsel, weil die bisherigen Vorteile der Eheklassen wegfallen und du sonst im neuen Jahr falsche Abzüge hättest.
Ein Partner bleibt zu Hause oder verliert den Job: Hat nur noch einer in der Ehe ein Einkommen (z. B. weil der andere arbeitslos wird oder eine längere Auszeit nimmt), sollte der arbeitende Partner in Steuerklasse III wechseln. Dann werden beide Grundfreibeträge beim verdienenden Partner berücksichtigt und die Lohnsteuer sinkt.
Der nicht verdienende Partner hat dann zwar Klasse V, aber ohne Einkommen ist das irrelevant. So habt ihr als Familie monatlich mehr Netto zur Verfügung – genau dann, wenn ein Gehalt wegfällt. Umgekehrt gilt: Nimmt der Partner später wieder eine Arbeit auf, kann wieder auf die Kombination aus IV/IV gewechselt werden, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Alleinerziehend werden: Wenn du bisher Klasse I warst und nun alleinerziehend wirst (z.B. nach einer Trennung oder als verwitweter Elternteil), lohnt sich der Wechsel in Steuerklasse II dringend. Durch den Entlastungsbetrag hast du deutlich weniger Steuerabzug – das merkst du sofort im Portemonnaie. Den Antrag kannst du jederzeit beim Finanzamt stellen. Der Wechsel wirkt rückwirkend ab dem Monat nach der Geburt bzw. nach der Trennung. Hier lässt der Staat dich also spürbar aufatmen, indem er mehr Netto übrig lässt.
Zweitjob annehmen: Falls du einen zweiten steuerpflichtigen Job startest, kommst du um Steuerklasse VI nicht herum – aber du kannst zumindest sicherstellen, dass dein Hauptjob weiterhin die günstigere Klasse hat. Achte also darauf, welcher Arbeitgeber dich mit Klasse I/III/IV abrechnet (Hauptverdienst) und welcher mit VI (Nebenverdienst). In der Regel übernimmt das Finanzamt das automatisch, wenn du den neuen Job anmeldest.
Elternzeit/Elterngeld planen: Steht Nachwuchs ins Haus und einer von euch möchte in Elternzeit gehen? Dann kann sich ein Steuerklassenwechsel vorher lohnen – dazu im nächsten Abschnitt mehr, da das ein spezieller Fall ist.
Grundsätzlich lohnt sich ein Steuerklassenwechsel immer dann, wenn sich Einkommen oder Familienstand wesentlich ändern. Dank einer Gesetzesänderung kannst du seit 2020, falls nötig, sogar mehrmals im Jahr die Steuerklasse wechseln. Ein Wechsel erfolgt unkompliziert mit einem Formular beim Finanzamt oder online über das ELSTER-Portal. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Monatsbeginn nach der Antragstellung.
Beachte aber die Frist: Willst du, dass die neue Steuerklasse noch fürs laufende Jahr vollständig zählt (z.B. um für das ganze Jahr die günstigere Verteilung zu haben), solltest du spätestens bis zum 30. November wechseln.
Steuerklassenkombinationen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften
Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner gibt es besondere Steuerklassenkombinationen. Ihr könnt wählen, wie ihr die Klassen untereinander aufteilt, um die Lohnsteuer optimal zu verteilen. Im Wesentlichen gibt es drei Modelle:
Kombination IV/IV: Beide Partner haben Steuerklasse IV. Diese Variante passt, wenn ihr ähnliche Einkommen habt. Jeder bekommt seine eigenen Freibeträge berücksichtigt. Das führt dazu, dass ihr monatlich etwas mehr Lohnsteuer zahlt als nötig, aber bei der Steuererklärung dafür oft eine Erstattung bekommt und nicht nachzahlen müsst.
Weiterer Vorteil: M muss nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben (keine Pflichtveranlagung, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen), kann es aber freiwillig tun und bekommt dann meist Geld zurück.
Kombination III/V: Ein Partner nimmt Steuerklasse III, der andere V. Diese Variante ist beliebt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (oder der andere gar kein eigenes Einkommen hat). Der Besserverdienende in Klasse III hat zwei Grundfreibeträge und zahlt sehr geringe Lohnsteuer, der Geringverdienende in V zahlt dafür überproportional viel Lohnsteuer (weil ihm kein Freibetrag verbleibt). Insgesamt kann das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen höher sein als bei IV/IV, was vielen Paaren finanziell hilft. Diese Kombi lohnt sich besonders, wenn ein Partner etwa 60–70 % des Gesamteinkommens verdient und der andere 30–40 % oder weniger. Ist das Verhältnis ausgeglichener, kann III/V zwar gewählt werden, führt aber oft zu unnötigen Nachzahlungen oder einem sehr niedrigen Netto beim geringer verdienenden Partner.
Aber Vorsicht: Bei III/V seid ihr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben!
Kombination IV/IV mit Faktor: Dies ist eine Alternative zur klassischen III/V-Aufteilung. Beide Partner behalten Steuerklasse IV. Mit dem sogenannten Faktorverfahren wird der Lohnsteuerabzug jedoch genauer berechnet: Das Finanzamt ermittelt, basierend auf euren voraussichtlichen Einkommen, einen individuellen Faktor. Dieser Faktor sorgt dafür, dass ihr zusammen genommen genau so viel Lohnsteuer zahlt, wie letztlich tatsächlich anfällt, nur eben schon verteilt auf beide Gehälter.
Durch dieses Verfahren werden Unterschiede im Einkommen berücksichtigt, ohne dass einer stark benachteiligt ist. Praktisch heißt das: Kein Partner zahlt zu viel oder zu wenig – Nachzahlungen und hohe Rückerstattungen entfallen größtenteils. Das Faktorverfahren ist ideal, wenn ihr unterschiedlich verdient, aber vermeiden wollt, dass einer von euch ein Mininetto (bei Klasse V) hat oder dass ihr am Jahresende viel nachzahlen müsst.
Übrigens: Ihr müsst das Faktorenverfahren gemeinsam beim Finanzamt beantragen. Euer Faktor wird jährlich neu berechnet. Außerdem besteht auch bei IV mit Faktor eine Erklärungspflicht – ihr müsst also eine Steuererklärung abgeben.
Ab 2030 soll dieses Modell übrigens Pflicht für alle Paare werden, denn die Regierung plant, die Steuerklassen III und V abzuschaffen und alle automatisch in IV/Faktor einzuordnen. (Stand 2025 bleibt III/V aber weiterhin wählbar.)
Welche Steuerklassenkombi ist die beste?
Das kommt auf eure Situation an. Verdient ihr beide etwa gleich viel, ist IV/IV meist sinnvoll. Liegen eure Einkommen weit auseinander, kann III/V euch monatlich mehr Netto bringen – allerdings solltet ihr diszipliniert sein und etwas Geld zurücklegen, falls eine Nachzahlung auf euch zukommt.
Das Faktorverfahren (IV mit Faktor) ist ein Mittelweg: Es verteilt die Steuer fairer, sodass ihr als Paar Jahr ungefähr das Gleiche herausbekommt, was ihr nachher auch als Steuerlast habt. Viele Lohnsteuerhilfevereine empfehlen inzwischen das Faktorverfahren als gerechtere Lösung anstelle von III/V, weil so keiner der Partner finanziell benachteiligt wird und Überzahlungen vermieden werden.
Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Maria und Tom sind verheiratet. Maria verdient 4.000 Euro brutto, Tom 2.000 Euro brutto im Monat.
Bei IV/IV behält jeder seine Klasse IV – Maria zahlt rund 700 Euro Lohnsteuer, Tom etwa 150 Euro, beide zusammen 850 Euro.
Bei III (Maria) / V (Tom) zahlt Maria nur 400 Euro Lohnsteuer (wegen doppelter Freibeträge), Tom dagegen 300 Euro. Zusammen zahlen beide also 700 Euro – haben als Paar aber 150 Euro mehr Netto im Monat als bei IV/IV. Im Gegenzug ist es wahrscheinlich, dass sie am Jahresende Steuern nachzahlen müssen, weil für beide zusammen eigentlich 850 Euro pro Monat fällig gewesen wären.
Bei IV/IV mit Faktor würde der monatliche Steuerabzug so anpassen, dass er zusammen etwa 850 Euro beträgt. Maria zahlt etwa 600 Euro, Tom 250 Euro. Beide tragen anteilig die Steuerlast entsprechend ihrem Einkommen. Am Ende gibt’s kaum Nachzahlung oder Erstattung.
Du siehst: Die Kombination der Steuerklassen beeinflusst den Cashflow von Paaren innerhalb des Jahres. Die endgültige Steuerlast bleibt jedoch identisch. Wählt also mit Bedacht – im Zweifel kann euch das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der optimalen Wahl beraten. Und denkt daran: Ihr könnt die Entscheidung jedes Jahr aufs Neue überprüfen und anpassen (seit 2020 sogar mehrfach jährlich).
Steuerklasse bei Elternzeit, Elterngeld und Mutterschutz
Wenn Nachwuchs unterwegs ist, rückt das Thema Steuerklasse noch einmal in den Fokus. Warum? Weil Elterngeld und teilweise auch das Mutterschaftsgeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet werden, das vor der Geburt erzielt wurde. Mit der richtigen Steuerklassenwahl kannst du also unter mehr Geld herausholen.
Elterngeld beträgt etwa 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei höherem Einkommen sinkt die Quote etwas). Verheiratete Elternpaare können dieses Nettogehalt durch eine clevere Steuerklassenwahl beeinflussen.
Grundregel: Der Elternteil, der voraussichtlich in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, sollte im Jahr vor der Geburt in der günstigsten Steuerklasse sein – sofern möglich Klasse III. So hat dieser Elternteil ein höheres Nettogehalt. Entsprechend fällt auch das Elterngeld höher aus. Der andere Partner erhält dann Klasse V und muss vorübergehend mit weniger Netto leben. Unterm Strich kann diese Taktik aber mehrere hundert Euro mehr Elterngeld bringen.
Sonderfälle und häufige Fragen (FAQ)
Zum Thema Steuerklassen tauchen immer wieder Fragen und Sonderfälle auf. Hier beantworten wir einige häufige Fragen in aller Kürze:
Kann ich meine Steuerklasse frei wählen? Nur bedingt. Bist du ledig, gibt es keine Wahlmöglichkeit – du bist automatisch in Steuerklasse I (oder II, wenn du alleinerziehend und berechtigt bist). Verheiratete hingegen können zwischen IV/IV, III/V oder IV/Faktor wählen. Die Wahlfreiheit besteht also hauptsächlich für Paare. Für einen Zweitjob gibt es zu Steuerklasse VI keine Alternative.
Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln? So oft wie nötig. Früher war ein Wechsel grundsätzlich nur einmal jährlich erlaubt. Seit 1. Januar 2020 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mehrmals jährlich die Steuerklasse ändern.
Müssen wir bei Steuerklasse III/V immer eine Steuererklärung abgeben? Ja. Wenn ein Paar die Kombination III und V wählt, besteht eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Welche Steuerklasse gilt für mich als Rentner oder Student? Steuerklassen beziehen sich nur auf lohnsteuerpflichtige Einkommen, also insbesondere Arbeitslohn. Rentner erhalten statt Arbeitslohn eine Altersrente – dafür gibt es keine Lohnsteuerklasse. Die Besteuerung der Rente erfolgt separat. Studenten mit einem Job werden wie normale Arbeitnehmer eingestuft: Als lediger werkstudentischer Mitarbeiter zum Beispiel in Klasse I. Hast du als Student einen Minijob bis 520 € monatlich, fällt keine Lohnsteuerklasse an.
Ich habe zwei Jobs – einer davon ist ein Minijob. Welche Steuerklasse gilt für den Minijob? Gar keine. Minijobs (520-Euro-Jobs) laufen außerhalb des Lohnsteuerklassen-Systems. Dein Arbeitgeber führt dafür eine Pauschalsteuer ab. Die Steuerklassen kommen nur bei regulären, sozialversicherungspflichtigen Jobs zum Tragen. Hast du einen Hauptjob und einen Minijob, bleibt dein Hauptjob in I (oder III/IV) und der Minijob wird nicht über eine Lohnsteuerklasse abgerechnet. Erst wenn beide Jobs sozialversicherungspflichtig sind, brauchst du für den zweiten die Klasse VI.
Was ist das Faktorverfahren genau? Das Faktorverfahren ist eine Option für verheiratete Paare in Steuerklasse IV. Dabei wird ein Faktor berechnet, der auf den Lohnsteuerabzug angewendet wird. Dieser Faktor berücksichtigt eure voraussichtlichen Einkommen und verteilt die Steuer so, dass sie fast genau eurer gemeinsamen Jahressteuerschuld entspricht.
Ihr müsst den Faktor beim Finanzamt beantragen, und er muss jedes Jahr neu genehmigt werden. Auf eurer Lohnsteuerkarte (bzw. in den elektronischen Elster-Daten) steht dann z.B. „IV/Faktor 0,95“ oder ähnliches.
Wer bekommt Steuerklasse II? Gelten dafür besondere Regeln? Steuerklasse II ist für Alleinerziehende vorgesehen. Um sie zu erhalten, musst du alleinstehend sein (ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt) und mit mindestens einem Kind, für das du Kindergeld erhältst, in deinem Haushalt zusammenleben. Außerdem darf keine andere volljährige Person in deinem Haushalt leben, die bei der Haushaltsführung mitwirkt. Der Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich wird nämlich nur echten Single-Eltern gewährt, um ihre Mehrbelastung abzudecken. Übrigens: Sollte dein Kind im Laufe des Jahres geboren werden oder wegziehen, wird der Entlastungsbetrag monatsgenau angerechnet – du bekommst also für die Monate, in denen du alleinerziehend warst, anteilig die Steuerklasse II-Vorteile.
Ändert sich die Steuerklasse automatisch bei Heirat oder Geburt eines Kindes? Bei einer Heirat stellt das Finanzamt ab dem Folgemonat automatisch auf IV/IV für um (es sei denn, ihr beantragt aktiv etwas anderes). Ihr bekommt also neue elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale als Ehepaar. Bei der Geburt eines Kindes ändert sich die Steuerklasse nicht automatisch. Lediglich auf der Lohnsteuerkarte (bzw. in der ELStAM-Datenbank) wird der Kinderfreibetrag eingetragen, was aber für den monatlichen Lohnsteuerabzug in den Klassen I, II, III, IV kaum eine Rolle spielt.
Wenn du alleinerziehend bist, musst du selbst die Steuerklasse II beantragen – von allein passiert das nicht. Es lohnt sich, diesen Antrag schnell zu stellen, damit du frühzeitig vom Entlastungsbetrag profitierst.
Aktuelle Änderungen 2025: Das ist neu im Steuerrecht
Zum Jahreswechsel 2024/2025 gab es ein paar steuerliche Änderungen, die auch die Lohnsteuer und damit indirekt die Steuerklassen betreffen:
Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2025 auf 12.096 Euro angehoben. Das heißt, erst ab diesem Jahreseinkommen beginnt die Besteuerung. Für alle Steuerklassen bedeutet das etwas weniger Lohnsteuerabzug, da der steuerfreie Anteil vom Einkommen steigt.
Kinderfreibetrag und Kindergeld: Der Kinderfreibetrag wurde leicht erhöht und das Kindergeld angehoben. 2025 liegt der Kinderfreibetrag pro Elternteil bei 3.336 Euro (also 6.672 Euro für zusammen veranlagte Eltern). Das Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Kind und Monat (bis 2024 waren es 250 Euro).
Für die Steuer besonders relevant ist der Kinderfreibetrag in Kombination mit dem Solidaritätszuschlag: Bei Steuerklasse III oder IV können Kinderfreibeträge dazu führen, dass du keinen „Soli“ mehr zahlen musst, falls du mithilfe des Freibetrags unter die Freigrenze rutscht.
Inflationsanpassungen und kalte Progression: 2025 wurden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif verschoben. Für den Lohnsteuerabzug bedeutet das, dass Gehaltserhöhungen nicht so schnell zu höherer Besteuerung führen. Dies betrifft zwar nicht direkt die Steuerklassen, ist aber für dein Netto ebenfalls relevant – die Tarifgrenzen für die Steuerstufen wurden angehoben, was in vielen Klassen zu minimal weniger Lohnsteuer führen kann.
Alles in allem bringen die Änderungen 2025 vor allem finanzielle Entlastungen: ein höheres Nettogehalt durch mehr Freibeträge und Kindergeld. Die großen Strukturreformen (wie das Ende von Klasse III/V) stehen noch aus.
Zusammengefasst: Die richtige Steuerklasse als Schlüssel zu mehr Netto
Die Wahl der Steuerklasse ist kein theoretisches Behördenthema, sondern wirkt sich ganz direkt auf deinen Kontostand aus. Die richtige Steuerklasse ist dein Schlüssel zu mehr Netto und hilft dir, jeden Monat genau so viel Lohnsteuer zu zahlen, wie es zu deiner Lebenssituation passt. Auf diese Weise vermeidest du unnötige Voraus- oder Nachzahlungen.
Besonders dann, wenn du heiratest, Kinder bekommst oder dich beruflich veränderst, solltest du einen Blick auf deine Steuerklasse werfen. Oft lassen sich mit ein paar Anträgen beim Finanzamt merkliche Netto-Vorteile erzielen. Vergiss jedoch nicht: Die Steuerklasse beeinflusst nur die Zeitpunkt-Verteilung der Steuer, nicht die Gesamtsteuer.
Nützliche Tools und Rechner
Um die richtige Steuerklasse zu ermitteln und deine Finanzen zu optimieren, kannst du auf einige praktische Online-Tools zurückgreifen:
Brutto-Netto-Rechner: Mit einem Brutto-Netto-Rechner kannst du ausprobieren, wie sich unterschiedliche Steuerklassen auf dein Nettogehalt auswirken. Gib einfach dein Monatsbrutto ein, wähle verschiedene Steuerklassen und sieh dir direkt an, was netto herauskommt. Solche Rechner helfen dir, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob du mit Klasse III statt IV vielleicht hundert Euro mehr im Monat hättest – oder wie viel dir bei Klasse V bleiben würde.
Steuerklassen-Rechner für Paare: Es gibt spezielle Rechner (oft von Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerportalen), bei denen beide Ehepartner ihr jeweiliges Brutto eingeben. Der Rechner zeigt dann die optimale Steuerklassenkombination.
Elterngeldrechner: Auf dem Familienportal der Bundesregierung findest du einen Elterngeldrechner. Hier kannst du eingeben, was du verdienst und wann du in Elternzeit gehen möchtest – das Tool sagt dir, wie viel Elterngeld dir zusteht.
Steuerklasse-Wechsel Formular/Online: Kein Rechner im eigentlichen Sinne, aber ein nützliches „Tool“: Das ELSTER-Online-Portal. Hier kannst du dich registrieren und viele Steuerdaten einsehen und ändern. Unter anderem lässt sich online ein Steuerklassenwechsel für Ehegatten beantragen.
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