Wohnungsgeberbestätigung – Ratgeber & kostenlose PDF-Vorlage
Ein Umzug ist mit vielen Behördengänge und einigem Papierkram verbunden. Die vielleicht wichtigste Aufgabe dabei: die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Seit Ende 2015 brauchst du dafür die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Was eine Wohnungsgeberbestätigung ist und wie sie aussehen muss, erfährst du hier.
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung deines Vermieters. Sie soll gegenüber des Einwohnermeldeamts bestätigen, dass du aus deiner alten Wohnung aus- und in eine neue Wohnung eingezogen bist. Die Bestätigung dient also als Beleg dafür, dass du tatsächlich an dem Ort, an dem du dich anmelden möchtest, wohnst.
Die Wohnungsgeberbestätigung – manchmal auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt – ist seit Ende 2015 bei jeder neuen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Pflicht. Vor November 2015 war eine Ummeldung auch ohne das Dokument möglich.
Aber keine Sorge: Trotz der nötigen Bestätigung ist deine Ummeldung unkompliziert möglich. Schließlich kann die Bescheinigung einfach formlos ausgestellt werden. Welche Informationen sie enthalten sollte, erfährst du hier. Außerdem kannst du unsere kostenlose PDF-Vorlage zur Wohnungsgeberbestätigung hier herunterladen.
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Beziehst du innerhalb Deutschlands eine Wohnung, musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Seit einigen Jahren ist für die An- bzw. Ummeldung neben deinem Personalausweis auch eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Die Wohnungsgeberbestätigung wird von deinem Vermieter ausgestellt und bestätigt gegenüber dem Einwohnermeldeamt, dass du tatsächlich dort wohnst, wo du dich anmelden möchtest.
Wann wird die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt?
Ziehst du in eine neue Wohnung, musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug beim Einwohnermeldeamt ummelden. In diesem Zusammenhang musst du auch die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug in der neuen Wohnung anzumelden, ergibt sich aus § 17 BMG. Die Frist fängt mit dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung anzulaufen. Theoretisch ist die Anmeldung in deiner neuen Wohnung sogar schon eine Woche vor dem Auszug aus deiner alten Wohnung möglich.
Die Meldeämter in deinem Wohnort sind überlastet und du kannst die Frist nicht einhalten? Keine Sorge: Sicherst du dir innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug online einen Termin zur Anmeldung, gilt dir Frist als gewahrt. Das gilt sogar dann, wenn der Termin erst zu einem viel späteren Zeitpunkt stattfindet.
Wie muss die Bestätigung vorgelegt werden?
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um die Wohnungsgeberbestätigung dem Einwohnermeldeamt vorzulegen: Die Bestätigung kann schriftlich ausgehändigt oder elektronisch übermittelt werden. Das bedeutet im Detail:
1. Schriftliche Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter kann die Bestätigung in Papierform an den Mieter aushändigen. Die schriftliche Bestätigung legt der Mieter anschließend direkt beim Einwohnermeldeamt vor. Hierfür kann unsere kostenlose PDF-Vorlage verwendet werden.
2. Elektronische Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter kann seine Wohnungsgeberbestätigung direkt und in elektronischer Form ans Einwohnermeldeamt übermitteln. Wichtig ist dabei, dass der Vermieter seinem Mieter ein Zuordnungsmerkmal (etwa in Form einer Nummer) zugeteilt, das bei der eigentlichen Ummeldung angeben werden kann. Auf diese Weise kann die Wohnungsgeberbestätigung zweifelsfrei zugeordnet werden.
Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung, die du bei deiner Anmeldung an einem neuen Wohnort vorlegen musst, muss folgenden Inhalt haben:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Datum deines Einzugs
Anschrift der Mietwohnung
Namen der meldepflichtigen Personen in deinem Haushalt
Unterschrift des Wohnungsgebers
Für die Wohnungsgeberbestätigung muss kein bestimmtes Formular verwendet werden. Du kannst daher problemlos unsere Vorlage verwenden und von deinem Vermieter unterschreiben lassen. Achte beim Ausfüllen darauf, alle Familienmitglieder, die Partei des Mietvertrags sind, mit einzutragen. Familienmitgliedern gegenüber, die nicht Partei des Mietvertrags sind, gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber.
Bestätigung des Vermieters auch bei Auszug?
Eine Bestätigung deines Vermieters brauchst du nur, wenn du in eine neue Wohnung einziehst. Ziehst du innerhalb Deutschlands um, brauchst du keinen Nachweis deines Auszugs aus deiner alten Wohnung.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn du ins Ausland umziehst und dich aus Deutschland komplett abmelden möchtest. In diesem Fall brauchst du eine Bestätigung deines Vermieters, dass du aus deiner Wohnung tatsächlich ausgezogen bist.
Fun Fact: Zwischen Ende 2015 und November 2016 mussten sich Mieter sowohl jeden Aus- als auch Einzug durch den Vermieter bestätigen lassen. Der bürokratische Aufwand schien allerdings zu groß, sodass das Gesetz vereinfacht wurde.
Wer kann Wohnungsgeber sein?
Die Wohnungsgeberbestätigung muss – klar – vom Wohnungsgeber ausgefüllt werden. In den allermeisten Fällen ist der Vermieter Wohnungsgeber. In manchen Fällen kann jedoch auch eine andere Person Wohnungsgeber sein.
Als Wohnungsgeber gilt nämlich, wer einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt. Neben dem Eigentümer der Wohnung können daher auch Hausverwaltungen, Makler oder andere, mit der Vermietung beauftragte Personen Wohnungsgeber sein. Wird eine Wohnung untervermietet, nimmt der Hauptmieter die Rolle des Wohnungsgebers ein.
Wohnungsgeberbestätigung beim Umzug ins Eigenheim?
Du erfüllst dir den Traum vom Umzug ins Eigenheim und ziehst in eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus? Auch in diesem Fall musst du dich an deinem neuen Wohnort anmelden und eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Allerdings kannst du die Bestätigung in diesem Fall einfach selbst unterschreiben.
Um deine eigene Wohnungsgeberbestätigung zu erstellen, kannst du unsere Vorlage nutzen. Bei “Name und Anschrift des Wohnungsgebers” trägst du einfach den Namen des Eigentümers der Immobilie (also deinen eigenen) und deine neue Anschrift ein.
Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe Wohnungsgeberbestätigung und Vermieterbescheinigung bzw. -bestätigung werden oft synonym verwendet – meinen üblicherweise jedoch zwei unterschiedliche Dinge:
die Wohnungsgeberbestätigung ist ein vom Vermieter ausgestellter Nachweis, der belegt, dass eine bestimmte Person in seiner Wohnung lebt.
die Vermieterbescheinigung ist eine Art Zeugnis, das dem Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung hilft. Das Dokument bestätigt, dass eine Person keine Mietschulden hat und wird potenziellen Vermietern vorgelegt. Für das Einwohnermeldeamt ist die Vermieterbescheinigung jedoch nicht gedacht.
Wohnungsgeberbestätigung zusammengefasst
Ziehst du in eine neue Wohnung ein, bist du nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, dich innerhalb von zwei Wochen an deinem neuen Wohnort anzumelden. Damit eine Anmeldung möglich ist, ist dein Vermieter verpflichtet, dir eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Nur dann, wenn du dem Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegt, ist eine Anmeldung an deinem neuen Wohnort möglich.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen. Tut er das nicht, solltest du dies unbedingt dem Einwohnermeldeamt anzeigen. Dem Vermieter droht dann gemäß § 54 BMG ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Ein direktes Recht leitet sich daraus für ihn jedoch nicht ab. Allerdings ergibt sich ein Recht des Vermieters aus § 50 BMG: Der Vermieter darf beim Einwohnermeldeamt jederzeit kostenlos nachfragen, ob und wer sich in seiner Wohnung angemeldet hat.
Insbesondere in Ballungsgebieten kommt es immer wieder zu Scheinanmeldungen. Das bedeutet: Personen melden sich an einem Ort an, obwohl sie dort in Wirklichkeit gar nicht wohnen. Grund für die Scheinanmeldung ist oft der Wunsch nach Ersparnissen bei der Autoversicherung oder einen Platz an der Wunschschule bzw. -kita.
Dafür, dass eine solche Scheinanmeldung keine gute Idee ist, sorgt das Bundesmeldegesetz: Wird eine Wohnbescheinigung für eine Adresse ausstellt, an der die angegebene Person gar nicht wohnt, droht dem Aussteller ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.