SCHUFA-Hinweis, SCHUFA-Informationsblatt und SCHUFA-Klausel
Was ist der SCHUFA-Hinweis? Wozu das SCHUFA-Informationsblatt dient und was ist eigentlich mit der SCHUFA-Klausel passiert? Du erfährst es hier.
Früher gab es die SCHUFA-Klausel, meist als kleinen Absatz in Verträgen. Seit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 hat sich einiges verändert.
Die SCHUFA-Klausel in Verträgen gibt es nicht mehr, stattdessen gibt es eine Lösung, die aus zwei Teilen besteht. Dem SCHUFA-Hinweis und das SCHUFA-Informationsblatt.
Was ist der SCHUFA-Hinweis?
Einen SCHUFA-Hinweis hast du vielleicht schon zu Mietanträgen von deinem Vermieter erhalten. SCHUFA-Vertragspartner unterrichten mit dem SCHUFA-Hinweis ihre Kunden darüber, dass die Daten des Kunden an die SCHUFA übermittelt werden.
Mit dem SCHUFA-Hinweis erfährst du,dass
SCHUFA-Vertragspartner (z.B. Vermieter oder Banken) eine Bonitätsauskunft über dich einholen (sofern ein “berechtigtes Interesse” hieran im Einzelfall besteht) und
Information darüber, dass dein Vertragspartner (also beispielsweise auch Unternehmen aus dem Online-Shopping, Banken etc.) ein Partner der SCHUFA ist und am Auskunfts- und Score-Verfahren teilnimmt. Das bedeutet, dass er deine relevanten Daten nach Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die SCHUFA meldet (Einmeldung). Anschließend erhält er eine Rückmeldung. Diese sagt beispielsweise aus, dass du einen Kredit (inklusive Höhe und Laufzeit) aufgenommen hast und ob es Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung gibt.
Außerdem erhältst du das SCHUFA-Informationsblatt.
Im SCHUFA-Hinweis findest du Informationen zur Datenweitergabe an die SCHUFA und über die Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenweitergabe.
Der Hinweis enthält bei Kreditinstituten eine Befreiung vom Bankgeheimnis (bei Berufsgeheimnisträgern eine entsprechende Befreiung von der Schweigepflicht).
Außerdem, Informationen über die Datenverarbeitung und Datennutzung durch die SCHUFA.
Was ist das SCHUFA-Informationsblatt?
Das SCHUFA-Informationsblatt soll dir dabei helfen, die Datenverarbeitung durch die SCHUFA zu verstehen. Sie enthält ausführliche Informationen zum Zweck der Datenverarbeitung und dem berechtigten Interesse, die Herkunft der SCHUFA-Daten, die Löschfristen und deine Rechte gegenüber der SCHUFA.
Mit dem SCHUFA-Informationsblatt werden die nach Art. 14 DS-GVO erforderlichen Informationen über das SCHUFA-Verfahren erteilt.
Was ist die SCHUFA-Klausel?
Die SCHUFA-Klausel diente einem ähnlichen Zweck. Sie teilte mit, dass deine persönlichen Daten an die SCHUFA gesendet wurden und eine Bonitätsprüfung stattfindet. Sie wurde 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung durch den SCHUFA-Hinweis und das SCHUFA-Informationsblatt ersetzt.
Der Begriff "SCHUFA Klausel" wird umgangssprachlich noch immer verwendet. Hier ist heutzutage allerdings der SCHUFA-Hinweis gemeint.
Da die SCHUFA die bekannteste Auskunftei in Deutschland ist, werden die Begriffe “SCHUFA-Klausel” oder “SCHUFA-Hinweis” auch häufig für die Einwilligung zur Einholung und Rückmeldung bei anderen Auskunfteien verwendet.
Es kann durchaus sein, dass ein Unternehmen oder Vermieter deine Bonität bei einer anderen Auskunftei wie z. B. Creditreform Boniversum oder Crif prüft. Der Vertragsabschnitt, der über die Bonitätsprüfung informiert, wird von vielen als „SCHUFA-Klausel“ bezeichnet, das ist allerdings nicht korrekt. Es ist die Einwilligungserklärung zur Bonitätsprüfung der jeweiligen Auskunftei. Ein entsprechendes Informationsblatt sollte auch dabei sein.
Was ist der SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen?
Wenn du dich um eine Wohnung bewirbst, könntest du ebenfalls einen SCHUFA-Hinweis bekommen. Vermieter verlangen oft, dass du den SCHUFA-Hinweis zu deinem Mietantrag unterschreibst, als Beleg dafür, dass du ihn gesehen und das Informationsblatt erhalten hast. Dafür muss der Vermieter jedoch selbst Partner der SCHUFA sein.
Allerdings müssen auch Vermieter dafür zahlen, wenn sie SCHUFA-Auskünfte zu ihrem Mietbewerber einholen. Viele Hausverwaltungen und Hauseigentümer erwarten daher, dass du selbst eine SCHUFA-BonitätsAuskunft anforderst und sie ihnen vorlegst.
Bei welchen Verträgen gibt es einen SCHUFA-Hinweis?
Die Verwendung ist nur dann rechtens, wenn dein Vertragspartner ein sogenanntes “berechtigtes Interesse” daran hat, Genaueres über deine Kreditwürdigkeit zu erfahren – das ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass du deine Zustimmung widerrufen kannst (das hat das OLG Naumburg am 10.3.2021 beschlossen).
Ein berechtigtes Interesse liegt immer dann vor, wenn dein Vertragspartner durch einen Vertragsschluss mit dir ein Kreditrisiko eingeht. Das ist etwa dann der Fall, wenn dein Vertragspartner dir Waren liefert oder zuschickt, bevor du sie bezahlt hast.
Zudem liegt ein berechtigtes Interesse auch dann vor, wenn dir dein Vertragspartner etwas überlässt, bevor er eine Gegenleistung erhalten hat. “Etwas” kann etwa eine Wohnung zur Miete oder ein Kredit sein. In diesen Fällen muss sich dein Vertragspartner darauf verlassen, dass du zukünftig dafür bezahlen bzw. den Kredit zurückzahlen wirst – er geht also ein Risiko ein.
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, darf bei der Geschäftsanbahnung (also vor Vertragsschluss) oder während der laufenden Geschäftsverbindung eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Verträge, bei denen dein Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an einer Bonitätsprüfung hat, sind zum Beispiel:
Mietverträge
Handyverträge
Kauf auf Rechnung beim Online-Shopping
Leasingverträge
Kontoeröffnungen (Girokonto)
Kredite
Was passiert mit meinen Daten?
Der SCHUFA-Hinweis und das Informationsblatt müssen zeigen, auf welche Art und Weise dein Vertragspartner mit der SCHUFA zusammenarbeitet, welche Daten er an die SCHUFA weitergibt und welche Informationen über dich eingeholt werden.
Selbstverständlich kann dein Vertragspartner deine Bonität nur prüfen, wenn du zustimmst oder online deine Einwilligung per “Haken” gibst.
Stimmst du nicht zu, kann kein Datenaustausch stattfinden – allerdings wird dein Gegenüber dann in den meisten Fällen auch kein Vertrag abschließen wollen. Banken, Vermieter, Handyanbieter oder Online-Shops wollen sich schließlich vor Zahlungsausfällen schützen und Verluste zu machen.
Hast du zugestimmt, so besteht nach einer gewissen Zeit ein Anspruch auf Löschung der Anfrage und der Daten, die dein Vertragspartner an die SCHUFA weitergegeben hat. Angaben über eine Anfrage bei der SCHUFA sind zum Beispiel nach 12 Monaten zu löschen. Das passiert in der Regel allerdings automatisch. Eine Übersicht zu den Löschfristen findest du hier.
Das Löschen der gespeicherten Daten kann übrigens positiven und negativen Einfluss auf deinen Bonitätsscore haben. Hast du lange eine Kreditkarte verwendet und über viele Jahre deine Zahlungsmoral bewiesen, dann ist das gut für deinen Score. Werden die Informationen gelöscht, dann kann das durchaus negative Folgen für den Scorewert haben. Nicht jeder SCHUFA-Eintrag ist negativ! Die SCHUFA speichert positive und negative Informationen - nahezu jeder Mensch hat einen SCHUFA-Eintrag, dabei haben über 90 % aller Menschen „in der SCHUFA” ausschließlich positive Einträge.
Keine Angst vor dem SCHUFA-Hinweis
Deine Bonität entscheidet oft über Vertragsabschlüsse und Konditionen. Um bestens vorbereitet in Verhandlungen zu gehen oder die günstigste Finanzierung zu erhalten, solltest du deine Bonität regelmäßig prüfen und sicherstellen, dass alle Daten korrekt, vollständig und auf dem neuesten Stand sind. Es kann passieren, dass Bonitätsinformationen bei Auskunfteien falsch, veraltet oder unvollständig sind.
Werde also selbst aktiv. Bei bonify kannst du deine Bonität und deine Scores kostenlos und jederzeit prüfen. Melde dich dazu einfach an und schau nach deinem Bonitätsindex und deinem SCHUFA-Score.