Die SCHUFA-Klausel: Wir erklären dir, was es damit auf sich hat
Was ist die SCHUFA-Klausel? Was passiert, wenn man sie unterschreibt? Darf jeder sie aufzusetzen? All das und noch viel mehr erfährst du hier.

Egal, ob du eine neue Wohnung mieten, ein Handy kaufen oder einen Kredit abschließen möchtest, um die SCHUFA-Klausel kommst du nicht herum. Mit der SCHUFA-Klausel erklärst du dein Einverständnis unter anderem dafür, dass eine Bonitätsauskunft über dich eingeholt wird und deine Daten an die SCHUFA weitergegeben werden. Was das genau bedeutet und was du beachten solltest, verraten wir dir jetzt.
Die SCHUFA-Klausel findet sich meistens in einem Vertrag als kleinen Absatz. Ist sie unterschrieben, bewilligst du Vermietern, Banken oder Händlern, eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA über dich einzuholen.
Im Falle von Mietanträgen begegnet dir die SCHUFA-Klausel nur bei Hausverwaltungen oder Vermietern mit mehr als 100 Wohneinheiten. Vermieter mit geringeren Wohnungen werden sehr wahrscheinlich eine Bonitätsauskunft für Vermieter von dir anfordern.
Was ist die SCHUFA-Klausel?
Die SCHUFA-Klausel bezeichnet
1.) die Erlaubnis für Vermieter oder Banken zur Einholung einer Bonitätsauskunft über dich (ausschließlich bei einem sogenannten “berechtigten Interesse”)
2.) die Information darüber, dass der jeweilige Vertragspartner (also beispielsweise Unternehmen aus der Telekommunikation, dem Online-Shopping, Banken etc.) ein Partner der SCHUFA ist und somit auch relevante Daten nach Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die SCHUFA (Einmeldung) gemeldet hat. Hier wird zum Beispiel rückgemeldet, dass ein Kredit, inklusive dessen Höhe und Laufzeit, besteht und ob eine Unregelmäßigkeit in der Rückzahlung zu verzeichnen war.
Da die SCHUFA die bekannteste Auskunftei in Deutschland ist, wird der Begriff "SCHUFA-Klausel" umgangssprachlich auch häufig für die Einholung und Rückmeldung bei anderen Auskunfteien verwendet. So kann es sein, dass ein Unternehmen deine Bonität bei einer anderen Auskunftei wie der Creditreform Boniversum oder Arvato infoscore prüft, den Abschnitt, der über die Bonitätsprüfung informiert, jedoch trotzdem als "SCHUFA-Klausel" bezeichnet. Eine solche Klausel sieht zum Beispiel wie folgt aus.
Ein SCHUFA-Klausel Beispiel siehst du hier von Deutsche Wohnen:

Was ist die SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen?
Wenn du dich um eine Wohnung bewirbst, können Vermieter von dir verlangen, dass du die SCHUFA-Klausel zum Mietantrag unterschreibst. Dafür muss der Vermieter jedoch selbst Partner der SCHUFA sein. Da auch Vermieter hohe Kosten haben, wenn sie pro Mietbewerber SCHUFA-Auskünfte verlangen, werden kleinere Hausverwaltungen und Eigentümer von dir selbst eine Bonitätsauskunft für Dritte anfordern.
Bei welchen Verträgen muss ich eine SCHUFA-Klausel unterzeichnen?
Die Klausel ist nur in Verträgen rechtens, bei denen dein Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hat, Angaben zu deiner Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu erfahren. Das ist immer dann der Fall, wenn er in Vorkasse geht und sicherstellen möchte, dass du deinen Zahlungen auch nachkommen wirst.
Solche Verträge sind zum Beispiel:
Mietverträge
Handyverträge
Kauf auf Rechnung beim Online Shop
Leasingverträge
Kontoeröffnungen (Girokonto)
Kredite
Was passiert mit meinen Daten nach der Einwilligung?
In der SCHUFA-Klausel muss festgelegt werden, in welcher Art und Weise dein Vertragspartner mit der SCHUFA zusammenarbeitet, welche Daten der Vertragspartner an die SCHUFA weitergibt und welche Daten über dich eingeholt werden.
Dein Vertragspartner kann eine Bonitätsprüfung über dich nur anfragen, wenn du die SCHUFA-Klausel unterschreibst oder online deine Einwilligung per “Haken” gibst. Stimmst du der SCHUFA-Klausel nicht zu, kann zwar kein Datenaustausch stattfinden, allerdings wird in den meisten Fällen auch kein Vertrag zustande kommen. Banken, Vermieter, Handyanbieter oder Online-Shops wollen sich schließlich davor schützen, Verluste zu machen.
Hast du der Klausel zugestimmt, so besteht ein Löschungsanspruch nach einer gewissen Zeit. Angaben über eine Anfrage bei der SCHUFA sind zum Beispiel nach 12 Monaten zu löschen. Eine Übersicht zu den Löschfristen findest du hier.
Keine Angst vor der SCHUFA-Klausel
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