SCHUFA-Eintrag: Keine Panik, es muss kein negativer Eintrag sein

Was verbirgt sich hinter einem Schufa-Eintrag? Hat das gleich immer negative Konsequenzen oder gibt es auch positive Einträge? Wir gehen diesen Fragen auf den Grund und verraten dir alles, was es zu Schufa-Einträgen wissen gibt.

Julia Ptock
negativer Eintrag Schufa

Wie alle Auskunfteien sammelt auch die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten zu Privatpersonen. Neben Personendaten wie zum Beispiel den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und die Anschrift, erhebt die SCHUFA auch Daten zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue. 

Die Daten zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue werden in positive und negative Informationen unterteilt. In diesem Beitrag erklären wird, was negative und positive Informationen sind, wie lang sie in der Bonitätsakte gespeichert werden und wie du herausfinden kannst, welche Daten über dich bei Auskunfteien gespeichert sind. 

Übrigens: Die in Wiesbaden sitzende SCHUFA wird oft synonym mit dem Begriff Bonität verwendet. Viele glauben, dass es auch nur die SCHUFA als Auskunftei gibt. Das ist nicht richtig. Es gibt in Deutschland noch weitere Auskunfteien, die Banken und anderen Unternehmen mit ihren Datenbankinhalten Aufschluss über Finanzierungsrisiken bei Verbrauchern und Unternehmen geben. Die wichtigsten Auskunfteien in Deutschland sind neben der SCHUFA die Creditreform Boniversum (Partner von bonify), Crif Bürgel und infoscore Consumer Data GmbH (Arvato infoscore).

 Schufa-Eintrag: positiv, negativ, neutral

Nach eigenen Angaben verfügt die SCHUFA über 943 Millionen Informationen zu 67,7 Millionen natürlichen Personen. Dabei handelt es sich um Daten, die sich positiv oder negativ auf den Bonitätsscore auswirken. Zusätzlich gibt es neutrale Informationen – das sind beispielsweise der Vor- und Zuname sowie die Adresse. Diese haben keine Auswirkungen auf den Scorewert

Übrigens haben die Auskunfteien keine Informationen zum Vermögen, Einkommen, Beruf, Familienstand, zur religiösen oder politischen Einstellung oder zur Nationalität. 

Beim Großteil der gespeicherten Daten handelt es sich um positive Informationen. Im Jahr 2018 hatte die SCHUFA allerdings zu insgesamt 9,2 Prozent aller Personen in ihrem Datenbestand mindestens ein Negativmerkmal gespeichert. Aufgesplittet nach Altersgruppen zeigt sich, dass bei Verbrauchern in den Dreißigern der Anteil an Personen mit mindestens einem Negativmerkmal am größten ist. Bei Verbrauchern ab einem Alter von 40 Jahren sank der Anteil, aber erst ab 60 Jahren waren es in den betrachteten Altersgruppen weniger Personen mit mindestens einem Negativmerkmal als im deutschlandweiten Durchschnitt. 

 Positive SCHUFA-Einträge

Als positive Informationen/Einträge gelten Angaben zu vertragsgemäßem Verhalten. Das sind zum Beispiel vorhandene

Girokonten,

Kreditkarten, 

Mobilfunkverträge mit Laufzeit, 

Leasingverträge, 

Kredite oder 

Versandhandelskonten.

All diese Daten dienen als Hinweise darauf, dass Unternehmen dieser Person Vertrauen entgegenbringen und Geschäfte mit ihr machen. 

 Negative SCHUFA-Einträge 

Negative Einträge sind hingegen Merkmale, die zeigen, dass sich die Person nicht vertragsgemäß verhält. Bei den negativen Einträgen wird in der Regel noch zwischen weichen und harten Negativeinträgen unterschieden. Grundlegendes Unterscheidungsmerkmal ist dabei die Herkunft der Negativ-Informationen. Harte Negativmerkmale stammen beispielsweise aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, während weiche Merkmale eher von Partnerunternehmen eingemeldet werden. 

Weichen Negativmerkmalen sind zum Beispiel: 

Zahlungsausfälle, die als offene, ausreichend gemahnte und unbestrittene Forderung von Partnerunternehmen gemeldet werden 

Informationen zum Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos 

Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung 

Harte Negativmerkmale sind zum Beispiel:

Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte wie “Nichtabgabe der Vermögensauskunft“, “Gläubigerbefriedung ausgeschlossen“ oder “Gläubigerbefriedung nach einem Monat nicht nachgewiesen“ 

Informationen über (Verbraucher- bzw. Regel-)Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren

Damit es zu einem Negativeintrag bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei kommt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: 

Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sein, denen nicht widersprochen wurde.

Die Mahnungen müssen mit einem Abstand von vier Wochen erfolgen.

In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt werden.

Bis zuletzt wurde die Forderung nicht beglichen.

Alle vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ein negativer SCHUFA-Vermerk erlaubt ist. Sollte ein Unternehmen die oberen vier Punkte nicht einhalten, kannst du einen Anwalt konsultieren und eine Löschung des Eintrages fordern.

 Löschfristen für SCHUFA-Einträge

Egal ob positive oder negative Einträge – keiner ist in Stein gemeißelt. Nach einer bestimmten Frist müssen die Einträge gelöscht werden. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Einträge und ihre Löschfristen für dich zusammengestellt. 

Art des Eintrages

Löschfrist

Besonderheit

Art des Eintrages

Art des Eintrages

Löschfrist

Löschfrist

Besonderheit

Besonderheit

Art des Eintrages

veraltete, unvollständige und falsche Einträge

Löschfrist

sofort

Besonderheit

Art des Eintrages

personenbezogene Voranschriften

Löschfrist

taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung

Besonderheit

Aber: Danach erfolgt eine Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

Art des Eintrages

laufende Vertragskonten wie Handyverträge, Girokonten und Kreditkarten

Löschfrist

bei Bekanntgabe des Vertragsendes

Besonderheit

Art des Eintrages

personenbezogene Daten über fällige, offene und unbestrittene Forderungen

Löschfrist

taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung

Besonderheit

Art des Eintrages

Daten aus Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte

Löschfrist

taggenau drei Jahre nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Besonderheit

Aber: Vorzeitige Löschung möglich, wenn der Auskunftei die Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wurde.

Art des Eintrages

Informationen über (Verbraucher- bzw. Regel-)Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren

Löschfrist

taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung

Besonderheit

Art des Eintrages

Angaben über Anfragen Dritter

Löschfrist

mindesten ein Jahr bei Kreditanfragen und maximal taggenau 3 Jahre

Besonderheit

Art des Eintrages

abbezahlte Kredite

Löschfrist

taggenau 3 Jahre nach Rückzahlung

Besonderheit

Wie lange wird ein SCHUFA-Eintrag gespeichert

Sonderregel bei der Auskunftei SCHUFA auf Kulanzbasis

Bei offenen Forderungen, die unter 2.000 Euro liegen, können Verbraucher diese früher aus dem Register der SCHUFA löschen lassen. Voraussetzung ist, dass die Forderung erstmals gemeldet, offen, ausreichend gemahnt, unbestritten und nicht tituliert sein. Verbraucher sollten darauf achten, dass der Gläubiger die Information über die bezahlte Rechnung auch an die SCHUFA weiterleitet.

 Fehler bei SCHUFA-Einträgen

Leider kommt es bei Einträgen in der Bonitätsakte immer wieder zu Fehlern. Der häufigste Fehler bei einem negativen Eintrag ist die Nichtlöschung nach Tilgung. Heißt: Der Eintrag wird nicht aus der Akte gelöscht, obwohl die Forderung bezahlt wurde und die Löschfrist abgelaufen ist. Außerdem kann es vorkommen, dass die Höhe von Forderungen zu hoch angesetzt bzw. falsch ist, Zahlungen zu Unrecht als zu spät vermerkt werden oder persönliche Daten veraltet oder falsch sind.

Selbst wenn die Einträge in der Bonitätsakte falsch oder veraltet sind, haben sie Einfluss auf den Bonitätsscore und damit auf die Kreditwürdigkeit. Und ein schlechter Bonitätsscore wirkt sich auf sehr viele Lebensbereiche aus.

Um nicht Opfer von falschen oder veralteten Einträgen zu werden, solltest du deine Bonität stets im Auge behalten und überprüfen. Wichtig ist aber, dass du eine Selbstauskunft nicht nur von der SCHUFA, sondern auch von den anderen Auskunfteien, wie Creditreform Boniversum, CRIF BÜRGEL und Co., anforderst.

Wenn du einen negativen Eintrag aufgrund eines Fehlers in deiner Bonitätsauskunft gefunden hast, solltest du dringend dagegen vorgehen. Handelt es sich um einen SCHUFA-Eintrag nach Erledigung, wendest du dich zunächst an das Unternehmen selbst und bittest um einen Erledigungsvermerk sowie um die Weiterleitung an die Auskunfteien. Nach einer Bestätigung des Kreditgebers oder Unternehmens schickst du diese am besten noch einmal direkt an die Auskunftei und bittest selbst um Berichtigung.

Weitere Informationen zum Thema Schufa-Einträge löschen findest du in dem Artikel “SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Wie geht das und wie lange dauert es?“ 

 So hilft dir bonify

Um zu erfahren, welche Daten über dich bei den Auskunfteien gespeichert sind, kannst du dir gemäß Art. 15 der DSGVO eine kostenlose Selbstauskunft ausstellen lassen. 

Oder du nutzt einfach bonify. Jeder registrierte bonify Nutzer hat jederzeit völlig kostenfrei Zugriff auf seine Bonitätsdaten und seinen Bonitätsscore, den die Creditreform Boniversum für ihn berechnet hat. Nach einer kurzen Anmeldung kannst auch du sofort deine Bonität prüfen, einsehen, ob deine Bonitätsauskunft Negativeinträge enthält und sofort auf falsch gespeicherte Angaben reagieren.

Julia Ptock