Was sind Negativmerkmale und welche Bedeutung haben sie?
Auskunfteien speichern Daten über Privatpersonen. Diese Daten werden in “positiv“ und “negativ“ unterteilt. In diesem Beitrag erklären wir, was Negativeinträge sind, wie sie deine Bonität beeinflussen und wann sie wieder gelöscht werden.

In Deutschland gibt es viele Auskunfteien. Die bekanntesten sind die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), die Creditreform Boniversum (Partner von bonify), Crif Bürgel und infoscore Consumer Data GmbH (Arvato infoscore). Die Auskunfteien sammeln neben Personendaten auch Informationen zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue.
Die Daten zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue werden positiv oder negativ bewertet. Positive Informationen dienen als Hinweise darauf, dass Unternehmen dieser Person Vertrauen entgegenbringen und Geschäfte mit ihr machen. Negative Einträge sind hingegen Merkmale, die zeigen, dass sich die Person nicht vertragsgemäß verhält.
In diesem Beitrag erklären wir, was Negativeinträge sind, wie sie deine Bonität beeinflussen und wann sie wieder gelöscht werden.
Unterschiedliche Arten von Negativmerkmalen
Wie bereits erklärt, sind Negativeinträge Merkmale, die zeigen, dass eine Person sich nicht vertragsgemäß verhält. Dazu gehören unter anderem jegliche Formen von Schulden, nicht oder zu spät bezahlten Rechnungen sowie Ratenzahlungen, bei denen Verbraucher in den Rückstand geraten sind und ihre Verbindlichkeiten nicht fristgemäß getilgt haben.
Ebenfalls negativ wirkt sich die Eröffnung zahlreicher Girokonten auf die Bonität aus. Aber auch das Beantragen von zu vielen Krediten (sogenannte Kreditanfragen) können sich negativ auf den Bonitätsscore auswirken. Leasing-Verträge und Bürgschaften können die Kreditwürdigkeit ebenfalls beeinflussen. Daten aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte haben einen erheblichen Einfluss auf die Bonität.
Zu den bekanntesten Negativmerkmalen gehören Inkassoverfahren und die Insolvenz. Wer in eine Privatinsolvenz geht und seine Schulden nicht zahlen kann, muss mit einer Negativeintragung in die Bonitätsakte rechnen.
Übrigens: Zu 90,8 Prozent der Verbraucher über 18 Jahren in Deutschland hat die Schufa 2018 ausschließlich sogenannte Positivinformationen gespeichert. Entsprechend haben 9,2 Prozent der Verbraucher mindestens ein Negativmerkmal. Davon haben 4,4 Prozent ein “weiches“ und 4,8 Prozent mindestens ein “hartes“ Negativmerkmal.

Weiche und harte Negativmerkmale
Wichtig zu wissen: Alle Negativmerkmale wirken sich nachteilig auf die Bonität aus.
Auch wenn alle Negativmerkmale sich schlecht auf die eigene Bonität auswirken, wird zwischen weichen und harten negativen Merkmalen unterschieden. Manchmal wird die Einteilung noch um die Kategorie “mittlere“ Negativmerkmale erweitert. Die Grenzen zwischen weichen und mittleren Negativmerkmalen sind allerdings fließend, weswegen hier nur auf weiche und harte Negativmerkmale eingegangen wird.
Weiche (und mittlere) Negativmerkmale sind Angaben zur Bonität mit eher geringer Aussagekraft. Das Hauptmerkmal ist eine einseitige Rechtsausübung eines Vertragspartners. Beispiele für weiche Negativmerkmale sind:
Laufende und abgeschlossene kaufmännische Mahnverfahren
Laufende und abgeschlossene gerichtliches Mahnverfahren
Nutzung eines Giro- oder Kreditkartenkontos nach Nutzungsverbot
Harte Negativdaten sind beweiskräftige Angaben über die Bonität. Hauptmerkmal ist eine gerichtliche Bestätigung oder ein rechtskräftiges Urteil. Beispiele für harte Negativmerkmale sind:
Nichtabgabe der Vermögensauskunft
Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen
Verbraucher Insolvenzverfahren
Bis zum 31.12.2012 zählten auch die “Eidesstattliche Versicherung“ sowie die “Haftanordnung“ zu den harten Negativmerkmalen.
Negativmerkmale und Löschfristen im Überblick
Da Negativmerkmale sich extrem auf die Bonität einer Person auswirken können, werden diese nach einer bestimmten Zeit aus der Bonitätsakte gelöscht. Die Löschfrist beträgt bei Negativeinträgen in der Regel taggenau drei Jahre nach deren Erledigung.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Negativmerkmale mit den dazugehörigen Löschfristen tabellarisch aufgelistet.
Weiche Negativmerkmale
Negativmerkmale
Löschfristen
Negativmerkmale
Fällige, angemahnte und unbeglichene Forderungen
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren nach Ausgleich der Forderung
Negativmerkmale
Missbrauch eines Kontos nach Nutzungsverbot
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren
Negativmerkmale
Laufende Inkassoverfahren
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren nach Erledigung
Negativmerkmale
Außergerichtliche Inkassoverfahren (nach geleisteter Teilzahlung oder Einstellung des Verfahrens)
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren
Negativmerkmale
Mahnbescheid
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren
Negativmerkmale
Vollstreckungsbescheid
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren
Negativmerkmale
Zwangsvollstreckung
Löschfristen
Taggenau nach drei Jahren
Weiche (und mittlere) Negativmerkmal
Negativmerkmale
Löschfristen
Negativmerkmale
Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Gerichtsmerkmal)
Löschfristen
Taggenau 3 Jahre
Bei Vorlage der Löschurkunde kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden. Die Löschurkunde muss vom Verbraucher beim zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslandes beantragt werden.
Negativmerkmale
Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen (Gerichtsmerkmal)
Löschfristen
Taggenau 3 Jahre
Bei Vorlage der Löschurkunde kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden. Die Löschurkunde muss vom Verbraucher beim zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslandes beantragt werden.
Negativmerkmale
Gläubigerbefriedigung nach einem Monat nicht nachgewiesen (Gerichtsmerkmal)
Löschfristen
Taggenau 3 Jahre
Bei Vorlage der Löschurkunde kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden. Die Löschurkunde muss vom Verbraucher beim zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslandes beantragt werden.
Negativmerkmale
Verbraucher Insolvenzverfahren (Gerichtsmerkmal)
Löschfristen
Taggenau 3 Jahre
Es ist keine vorzeitige Löschung möglich.
Harte Negativmerkmale
Darum unterscheiden sich die Datensätze bei den Auskunfteien
Wirtschaftsauskunfteien sind in Deutschland private Unternehmen. Die Informationen, die die Auskunfteien über Privatpersonen speichern, beziehen sie aus zwei Quellen:
Öffentliche Quellen, wie das öffentliche Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte, sind für alle Auskunfteien gleichermaßen zugänglich. Bei öffentlich zugänglichen Quellen ist die Datengrundlage der Auskunfteien gleich.
Daten aus nicht-öffentliche Quellen stammen in der Regel von anderen Unternehmen, die die Informationen an Auskunfteien melden. Solche Datenlieferanten können unter anderem Banken und Sparkassen, Handelsunternehmen, Telekommunikationsgesellschaften oder Energieversorger sein. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Inkassounternehmen die Informationen zu den offenen Forderungen nur an Auskunftei 1, aber nicht an Auskunftei 2 und 3 meldet. Ein anderes Inkassounternehmen meldet die Informationen wiederum an Auskunftei 3, nicht aber an die anderen. In Deutschland gibt es keine Pflicht, solche Daten an alle Auskunfteien zu melden. Das ist der Grund, warum sich die Datengrundlagen der einzelnen Auskunfteien unterscheiden können.
Überwache deine Bonität mit bonify und versuche Negativmerkmale zu vermeiden
Es geschieht leider immer wieder, dass ein Negativmerkmal falsch gespeichert wird oder veraltet ist und die Bonität damit negativ beeinträchtigen. Wer seine Bonitätsauskunft regelmäßig kontrolliert, behält die über sich gespeicherten Daten im Blick. Im Falle eines falschen Eintrags bei der Auskunftei Creditreform Boniversum kannst du diesen durch bonify ScoreKorrektor schnell und einfach korrigieren.
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